Coronavirus

Lockdown light: Das bedeuten die Corona-Regeln für den Kreis Unna

Kanzlerin und Ministerpräsidenten haben einen „Lockdown light“ beschlossen. Das sagen Betroffene aus dem Kreis Unna dazu.

von Alexander Heine

Kreis Unna

, 29.10.2020 / Lesedauer: 2 min

Der Lockdown im März machte Unna zur Geisterstadt: Ganz so hart soll der neue Schnitt nicht ausfallen, dennoch bedeutet der "Lockdown light" einschneidende Maßnahmen insbesondere für Gastronomen und andere Gewerbetreibende. © Sabrina Wagner / Archiv

Ein „Lockdown light“ soll die zweite Welle brechen: Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einschneidende Maßnahmen geeinigt, um die Ausbreitung des Coronavirus auszubremsen.

Die Regeln sollen bundesweit vom 2. November an zunächst befristet bis Monatesende gelten – demnach müssen sich insbesondere Gastronomen, aber auch andere Dienstleister und Gewerbetreibende aus dem Kreis Unna auf tiefe Einschnitte bis hin zur Zwangspause einstellen.

Die Tourismusbranche wird weitestgehend stillgelegt, so dürfen Hotels und andere Herbergsbetriebe Urlauber nicht mehr übernachten lassen.
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Alles, was allein der Freizeitgestaltung dient, muss schließen. Dazu zählen neben Konzerthäusern und vergleichbaren Einrichtungen unter anderem auch Kinos, Schwimm- und Sportanlagen sowie Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
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Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen müssen schließen. Gastronomen dürfen ihre Speisen nur noch „to go“ oder als Lieferung verkaufen.
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Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und vergleichbare Dienstleister müssen schließen, weil man sich schlichtweg zu nahe kommt. Ausnahme: Friseure, die unter den bestehenden Hygienemaßnahmen weiter arbeiten dürfen. Auch medizinische notwendige Anwendungen wie Physiotherapien bleiben erlaubt.Im Einzelhandel wird die Kundenfrequenz wieder beschränkt: So darf sich pro 10 Quadratmeter nur noch ein Kunde im Ladenlokal aufhalten.
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Darüber hinaus gilt als „wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit“, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Deshalb dürfen sich ab dem 2. November nur noch Angehörige maximal zweier Haushalte gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ferner verbinden Bund und Länder ihre Corona-Regeln mit einer klaren Botschaft: „Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.“

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Vor der Bund-Länder-Beratung hatte SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach mit einer Forderung für Aufsehen gesorgt: Er forderte vor dem Treffen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten im Lichte einer „nationalen Notlage“ auch Kontrollen in Privatwohnungen.

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