Unnas bekanntester Dienstwagen ist zurück Neue Klage zum Aluwerk-Rolls-Royce

Neue Klage zum Aluwerk-Rolls-Royce
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Recht bekommen und Recht durchsetzen sind zwei unterschiedliche Dinge, das zeigt sich nun in der Auseinandersetzung zwischen dem Aluwerk Unna und dem Land NRW. Die Finanzverwaltung scheint damit zu zögern, die Folgen aus dem Urteil des Landgerichtes Dortmund zu einem werkseigenen Rolly Royce anzuerkennen. Und so bahnt sich eine Fortsetzung des Rechtsstreites an, wie es aus Unternehmenskreisen heißt.

Streitgegenstand war zunächst ein Wagen aus dem Fuhrpark des Aluwerks: ein Rolls Royce Wraith, der in der Ära Thomas Wieses als Dienstwagen für den ehemaligen Mehrheitsaktionär und Vorstand des Aluwerks angeschafft worden war. Das rund 300.000 Euro teure Fahrzeug war von Steuerfahndern auf Wieses Privatanwesen beschlagnahmt worden, um angeblich bestehende Forderungen des Landes zu decken.

Land stufte Wagen fälschlich als Wieses Privateigentum ein

Allerdings erwies sich das Vorgehen des Landes in mehreren Punkten als fragwürdig. Ex-Aluwerk-Chef Thomas Wiese erklärte als Zeuge vor Gericht, dass die erhobenen Forderungen des Landes an ihn unbegründet seien. Vor allem aber bestätigte er, dass der Wagen gar nicht ihm gehört habe, sondern seinem früheren Arbeitgeber.

Seine Vorliebe für exklusive Autos hat Ex-Aluwerk-Chef Thomas Wiese auch Kritik von den neuen Unternehmenseigentümern eingebracht. Als Zeuge vor Gericht zeigte sich Wiese fair und korrekt: Er bestätigte, dass der Rolls Royce, den Steuerfahnder auf seinem Privatgrundstück beschlagnahmt hatten, gar nicht ihm, sondern dem Unternehmen gehöre.
Seine Vorliebe für exklusive Autos hat Ex-Aluwerk-Chef Thomas Wiese auch Kritik von den neuen Unternehmenseigentümern eingebracht. Als Zeuge vor Gericht zeigte sich Wiese fair und korrekt: Er bestätigte, dass der Rolls Royce, den Steuerfahnder auf seinem Privatgrundstück beschlagnahmt hatten, gar nicht ihm, sondern dem Unternehmen gehöre. © HA Archiv

Das Landgericht Dortmund urteilte dementsprechend, dass die Beschlagnahmung des Wagens unberechtigt war, die Finanzverwaltung das Fahrzeug herauszugeben und darüber hinaus Schadenersatz zu leisten habe. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Doch umgesetzt ist es erst zum Teil.

Den Wagen selbst hat das Aluwerk inzwischen zurückbekommen

Zwar bestätigt das Unternehmen, dass der Firmenwagen inzwischen „nicht mehr nur im Eigentum, sondern auch im Besitz“ des Aluwerks sei. Nach der Übergabe habe man den Wagen zur Rolls-Royce-Vertretung in Köln gebracht, wo das Fahrzeug überprüft und überholt werden solle.

Auf Schadenersatz wartet das Werk noch

In einem anderen Punkt des Urteils aber sind Aluwerk und Finanzverwaltung noch nicht zueinander gekommen, nämlich dem des Schadensersatzes. Kosten für den Nutzungsausfall und den Wartungsaufwand nach der langen Standzeit sind bei einem Rolls Royce erwartbar höher als bei einem Fahrzeug der Jedermannklasse. Was die Leistung eines Schadenersatzes angeht, gebe es aber von der Finanzverwaltung noch keine zufriedenstellende Reaktion: Das Land lehne dies ab, ist vom Unternehmen zu hören. Klein beigeben will das Aluwerk allerdings nicht. Stattdessen stelle man sich auf eine erneute Klage gegen die Finanzverwaltung ein.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 28. Oktober 2024.