Rolls Royce bald zurück als Firmenwagen Aluwerk Unna siegt in Rechtsstreit mit Land

Aluwerk erklagt sich seinen Rolls Royce zurück
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Geklagt hatte das Aluwerk gegen die Finanzverwaltung des Landes NRW. Sie hatte den Rolls Royce Wraith (Neupreis: rund 300.000 Euro) beim früheren Aluwerk-Vorstand Thomas Wiese beschlagnahmt, um eine angebliche Steuerschuld des Unternehmers einzutreiben.

Das Aluwerk meldete danach Ansprüche an, weil der Wagen eben nicht seiner ehemaligen Spitzenkraft gehört habe, sondern Eigentum des Unternehmens sei. Doch das Land blockte ab und verweigerte die Herausgabe – offenbar aber zu Unrecht.

An diesem Donnerstag (22.8.) hat das Landgericht Dortmund sein Urteil in der Sache verkündet und der Aluminiumwerk Unna AG Recht gegeben. Die Zwangsvollstreckung des Fahrzeuges erklärte das Landgericht in seinem Urteil für unzulässig. Die Landesbehörde habe eine „schuldnerfremde Sache“ gepfändet, wozu sie nicht berechtigt gewesen sei. Mit der Verweigerung der Herausgabe an das Aluwerk habe die Behörde ihre Amtspflicht verletzt.

Auch Wiese bewertet den Wagen als Werkseigentum

Entscheidend für diese Einschätzung ist, dass das Landgericht den früheren Dienstwagen von Thomas Wiese als Werkseigentum einstuft. Das hatte übrigens auch Wiese selbst, der beim Verhandlungstermin im Juli als Zeuge geladen war.

Ausdrücklich hatte der Ende 2018 abgesetzte Vorstand vor Gericht erklärt, dass der Rolls Royce dem Werk gehöre, er ihn aber quasi als Pfand für seine eigenen Forderungen gegenüber dem Werk mitgenommen und bei sich sichergestellt habe.

Thomas Wiese trug seinen Erfolg durchaus auch nach außen – unter anderem mit exklusiven Fahrzeugen, die er zum Teil über das Aluwerk finanzierte. Was „seinen“ Rolls Royce angeht, sagte aber auch er vor Gericht: „Das Auto war immer im Eigentum des Aluwerks. Behalten habe ich es nur, um meine Gegenansprüche durchzusetzen.“
Thomas Wiese trug seinen Erfolg durchaus auch nach außen – unter anderem mit exklusiven Fahrzeugen, die er zum Teil über das Aluwerk finanzierte. Was „seinen“ Rolls Royce angeht, sagte aber auch er vor Gericht: „Das Auto war immer im Eigentum des Aluwerks. Behalten habe ich es nur, um meine Gegenansprüche durchzusetzen.“ © HA Archiv

Das Land hatte vor Gericht die Einschätzung vertreten, dass es einen Eigentumsübergang gegeben habe. Dafür allerdings hätte es nach Auffassung des Landgerichtes auch einen Beweis erbringen müssen, was nicht geschehen sei.

Land muss Wagen herausgeben und Schadenersatz leisten

Die unberechtigte Pfändung des Fahrzeuges kann die Finanzverwaltung nun durchaus etwas kosten. Denn das Urteil des Landgerichts Dortmund sagt auch, dass das Land als Beklagte für Schäden einstehen muss, die an dem Wagen entstanden sind oder noch entstehen, weil er nicht an das Aluwerk als Eigentümerin herausgegeben worden ist.

Dem Vernehmen nach ist der Rolls Royce in der Halle eines Abschleppdienstes untergestellt worden. Das Aluwerk hatte seine Sorgen zum Ausdruck gebracht, dass der Firmenwagen aus der Ära Thomas Wieses dort nicht allzu sicher vor weiteren Schäden oder sogar Diebstahl sei.

Der heutige Aluwerk-Vorstand Volker Findeisen hofft auf eine baldige Herausgabe des Wagens, um ihn bei Rolls Royce in Köln inspizieren und überholen lassen zu können, damit die Angelegenheit bald bereinigt ist. Allerdings kann das Land noch Berufung einlegen gegen das Urteil.