Juristisch wirkte die Sache recht eindeutig, als das Landgericht Dortmund den Streit um einen Rolls Royce Wraith aus dem Fahrzeugpool des Aluminiumwerkes Unna verhandelt hat. Und doch hielt sich der Rechtsvertreter des Landes NRW die Möglichkeit offen, gegen das Urteil vorzugehen.
Nun liegt der Verkündungstermin einen Monat zurück, ist die Berufungsfrist abgelaufen – und beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm ist nichts eingegangen.
Mit dem Verstreichen der Frist gewinnt das Urteil des Landgerichtes Dortmund faktisch Rechtskraft. Laut diesem Urteil war der Wagen vom Land NRW zu Unrecht beschlagnahmt worden. Nun habe das Unternehmen Anrecht auf Herausgabe. Das Land müsse zudem Schadenersatz leisten.
Wiese sagte vor Gericht für das Aluwerk aus
Der rund 300.000 Euro teure Rolls Royce war vom Aluwerk als Dienstwagen für den früheren Vorstandsvorsitzenden Thomas Wiese gekauft worden. Das Finanzamt beschlagnahmte ihn bei einem Besuch auf Wieses Privatanwesen – offenbar in der Absicht, damit eine Steuerschuld ausgleichen zu können, die Wiese nachgesagt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt war Wiese bereits vom Aufsichtsrat des Werks abgesetzt worden. Dass das Gericht in Dortmund so eindeutig für das Aluwerk und gegen das Land geurteilt hat, darf das Unternehmen vielleicht auch seinem früheren Chef verdanken. Wiese war zur Verhandlung als Zeuge geladen und erklärte, dass der Wagen auch nach seiner Auffassung Firmeneigentum sei. Er habe ihn quasi als Pfand einbehalten, um seine Forderungen an das Werk zu untermauern.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 25. September 2024.