Im Rathaus Unna gilt weiter Maskenpflicht
Corona-Regeln
Viele Corona-Regeln fallen in der kommenden Woche weg. Am Montag, 4. April, wird auch der Zugang zum Rathaus der Stadt Unna wieder normal ablaufen. Eine medizinische Maske müssen Bürger allerdings weiter tragen.

Während der Corona-Zeit war der Zugang zum Rathaus immer streng geregelt. Jetzt können Bürgerinnen und Bürger den Service dort wieder uneingeschränkt nutzen. Aber sie werden gebeten, nur für dringende Anliegen zu kommen und eine Maske zu tragen. © Thomas Raulf
Die Kreisstadt Unna öffnet ab Montag, 4. April, wieder die Türen des Rathauses. Dennoch sollten Bürger die persönlichen Kontakte beim Bürgerservice weiterhin auf das Notwendigste beschränken. Außerdem müssen Rathausbesucher weiterhin eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen.
Bei einigen Anliegen bittet die Stadtverwaltung Bürgerinnen und Bürger dringend, sich unter Tel. (02303) 103-325 oder -329, über das Serviceportal unter www.serviceportal.unna.de oder per Mail an buergerservice@stadt-unna.de an den Bürgerservice zu wenden.
Dazu zählen:
- Ausdruck der Steueridentifikationsnummer (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
- Meldebescheinigung (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
- Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein (kann telefonisch oder per Mail angefordert werden)
- Bewohnerparkvignette (kann online über das Serviceportal angefordert werden)
- Abgabe von Wohngeld- und Schwerbehindertenanträgen sowie Anträgen auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (können postalisch eingereicht werden)
Für alle anderen Anliegen ist der Bürgerservice im Rathaus Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16 Uhr und nach Terminvereinbarung Donnerstag von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem ist der Bürgerservice am 1. und 3. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr mit Terminvereinbarung für Bürger da.