Kreis Unna lockert Corona-Regeln – aber manche Einschränkungen bleiben
Coronavirus
Nur mit Impf- oder Testnachweis zur Autozulassung? Das ist bald vorbei. Der Kreis Unna schafft die Einlasskontrollen in seinen eigenen Gebäuden ab. Die Masken werden aber nicht verschwinden.

Der Kreis Unna hält an einer Maskenpflicht in seinen eigenen Häusern fest. © engin akyurt/unsplash.com
Ab diesem Freitag (1. April) können Besucherinnen und Besucher die Dienstgebäude der Kreisverwaltung über die Haupteingänge wieder ohne Impf- oder Testnachweise betreten. Es gibt keine Einlasskontrollen mehr. Das teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag mit. Lediglich an der Ausländerbehörde werde es weiterhin aufgrund der vielen Besucherinnen und Besucher Einlass-Personal geben.
Damit trägt die Kreisverwaltung den aktuellen Gesetzes-Änderungen Rechnung. Auch in der Zulassungs- und Führerscheinstelle gibt es Änderungen. Die im Zuge des Corona-Pandemie eingeführte Begrenzung der Wartemarken in der Zulassungsstelle für Spontankunden wird aufgehoben. Ab Montag, 4. April, werden grundsätzlich, im Rahmen der besonderen Öffnungszeiten, unbeschränkt Wartemarken ausgegeben.
Öffnungszeiten im Überblick
Die Führerscheinstelle und Zulassungsstelle Unna hat zu folgenden Zeiten für die Wartemarkenausgabe für Besuche ohne Termin geöffnet:
- Montag: 7.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
- Dienstag 7.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
- Mittwoch 7.30 bis 11.30 Uhr
- Donnerstag 7.30 bis 16.30 Uhr (7. April nur bis 11.30 Uhr)
- Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
Wartemarkenausgabe für Besuche ohne Termin in der Zulassungsstelle Lünen:
- Montag 7.30 bis 11.00 Uhr
- Dienstag 7.30 bis 11.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
- Mittwoch 7.30 bis 11.00 Uhr
- Donnerstag 7.30 bis 11.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr
- Freitag 7.30 bis 11.00 Uhr
Maskenpflicht und 3G-Regel für gastronomische Angebote
Anders als im Einzelhandel bleibt das Tragen einer Maske (mindestens medizinische- bzw. OP-Maske) weiterhin Pflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske wird seitens des Kreises Unna wegen des besseren Schutzes vor Ansteckung weiterhin empfohlen. Gebeten wird zudem um die Einhaltung der bekannten Abstandsregel zu anderen Besuchern. Für gastronomische Angebote wie Kantinen gilt weiterhin eine 3G-Regel.
732 neue Fälle am Donnerstag
Der Kreis Unna macht damit deutlich: Auch wenn viele Regeln gelockert werden oder ganz wegfallen, ist die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weiterhin ernst zu nehmen. Am Donnerstag meldete das Gesundheitsamt 732 neue Ansteckungen.
Zuletzt mit dem Virus gestorben sind ein 69 Jahre alter Mann aus Selm am 25. März und eine 85 Jahre alte Frau aus Unna am 21. März.
Die Krankenhäuser zählen zurzeit 118 Covid-19-Patienten, die Inzidenz liegt bei 1283,5 (Stand: 31. März, 0 Uhr).