Impfpflicht für Krankenhäuser: Droht am St. Vincenz bald Personalengpass?

Coronavirus in Menden

Ab dem 16. März gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Welche Auswirkungen hat dies auf das St. Vincenz-Krankenhaus in Menden?

Menden

, 16.02.2022, 04:55 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die baldige Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt auch für das St.-Vincenz-Krankenhaus Menden.

Die baldige Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt auch für das St.-Vincenz-Krankenhaus Menden. © Archiv/Benedickt

Die Debatte um die Impfpflicht in Heimen und Kliniken war zuletzt erneut entbrannt. Zum einen hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern vorerst nicht umzusetzen. Zum anderen war ein Eilantrag gegen die Impfpflicht am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.

Und wie sieht es in der Region aus? Für den Verbund der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis, zu der auch das St. Vincenz in Menden gehört, sagt Pressesprecher Christian Bers: „Wir haben in der KKiMK eine hohe Impfquote von über 97 Prozent. Daher haben wir auch keine große Befürchtung vor Engpässen im Klinikablauf.“

Auf die Frage, ob nicht-geimpfte Mitarbeiter automatisch gekündigt werden, sagt der Pressechef: Man warte die Entscheidung über die Einführung der Impfpflicht ab.

Ob eine Kündigung rechtens ist, hat der Gesetzgeber noch nicht entschieden. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt: „Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, das Unternehmen bzw. die Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu sein.

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Und weiter: „Weigert sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dauerhaft, einen 2G-Nachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis über die Kontraindikation vorzulegen, kann als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen. Hier dürfte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern.“

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