Aus einem Fenster der Stadtbibliothek im ZIB ist ein etwa dreijähriges Kind in die Tiefe gestürzt. Die Stadt sieht keinen Anlass, die Gebäudesicherheit zu überdenken.

© Udo Hennes

Fenstersturz im ZIB: Stadt sah keinen Grund, die Polizei zu rufen

dzUnfall

Ein Kind stürzt aus einem städtischen Gebäude, aber die Polizei erhält erst durch die Presse Kenntnis davon: Der Umgang des Rathauses mit diesem Unglück wirft Fragen auf. Nun gibt es eine Antwort.

Unna

, 04.11.2021, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nach dem Sturz eines Kindes aus dem Obergeschoss der Stadtbibliothek zeigt sich Unnas Stadtverwaltung weiterhin verschlossen. Nur auf wiederholte Nachfrage äußert sie sich zur Frage, warum die Polizei nicht eingeschaltet worden war, als es im Zentrum für Information und Bildung zu dem Unfall kam.

Die Antwort: Es sei nicht erforderlich gewesen. Die Meldewege innerhalb der Stadtverwaltung seien ausreichend, und sie seien eingehalten worden, hieß es aus dem Büro des Bürgermeisters. Konkret bedeute dies, dass der Vorfall dem Rechtsamt und von dort aus auch dem Versicherer gemeldet worden sei.

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Die Polizei scheint dieser Auffassung nicht zu folgen – was allein daraus ersichtlich ist, dass die Beamten Ermittlungen aufgenommen haben. Zu deren Stand und über die bisherigen Erkenntnisse daraus möchte die Kreispolizeibehörde zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts verlauten. Sie erklärt dies mit ermittlungstaktischen Gründen.

Normalerweise ruft die Leitstelle die Polizei

Eine der Fragen, denen die Polizei nun nachgeht, hat weniger mit dem Vorfall an sich zu tun als mit dem anschließenden Umgang damit. Denn eigentlich hätten die Beamten gleich mit dem Rettungsdienst informiert werden müssen – vielleicht nicht von der Stadt, aber zumindest von der Einsatzleitstelle der Rettungskräfte. Sie ist beim Kreis Unna angesiedelt.

Polizeisprecher Bernd Pentrop verglich diesen Meldeweg mit einem Arbeitsunfall: Wenn zum Beispiel ein Bauarbeiter von einem Gerüst stürzt, könne man sich nicht darauf verlassen, dass die Baufirma Meldung erstattet. Dass die Polizei von einer behördlichen Stelle – eben der Leitstelle des Rettungsdienstes – hinzugezogen wird, ist demnach ein Automatismus, der die Prüfung durch die Ermittler sicherstellt.

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Stadt sieht keine Sicherheitsmängel

Nach dem Unfall im ZIB scheint dieser Automatismus nicht funktioniert zu haben. Es gilt als bestätigt, dass seinerzeit ein Notruf an die Leitstelle erfolgt war, bevor der Rettungsdienst der Stadt ausrückte. Das schwer verletzte Kind war danach erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht worden, nachdem es aus dem ersten Obergeschoss der Stadtbibliothek gestürzt war.

Dort war es durch ein geöffnetes Fenster geklettert und abgestürzt. Konsequenzen für die Sicherheit vor Ort scheint die Stadt danach nicht ergriffen zu haben: Auch in den zurückliegenden Tagen standen drei Fenster zum Lüften geöffnet. Die Stadt hält dies nicht für beanstandenswert, verweist auf die gültige Baugenehmigung für das ZIB.

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