Dass es in diesem Jahr zu vermehrten Rückfragen im Steueramt kommen könnte, wenn die Bescheide für die Grundbesitzabgaben bei den Bürgern eingetroffen sind, hatte die Stadt Unna angenommen. Vorausschauend hatte sie die Kontaktmöglichkeiten in der Behörde zusammen mit dem Hinweis übermittelt, dass es etwas Geduld benötigen könne, jemanden zu erreichen. Und tatsächlich ist die Zahl der Beschwerden hoch.
Auf Nachfrage bestätigt die Pressestelle der Stadt nun: „Die Zahl der Widersprüche bewegt sich im dreistelligen Bereich.“ Klagen indes könne es erst geben, wenn auch die Widersprüche mit einem abschlägigen Bescheid abgelehnt worden sind.
Formal dürften die Bescheide der Stadt korrekt sein
Dass letzteres geschieht, steht außer Frage. Die Stadt erinnert daran, dass sie bei der Umsetzung der Grundsteuerreform an Recht und Gesetz gebunden sei. Und formal dürften die allermeisten Bescheide diesem Anspruch genügen.
„Dass die Grundsteuerreform in einigen Fällen zu Verwerfungen führt, war und ist der Kreisstadt Unna bewusst und bedauert sie ausdrücklich“, betont die Stadt in einer Antwort an unsere Redaktion. Zugleich betont sie: „Weder auf die Grundsteuerreform noch auf die Steuermessbeträge hatte die Kreisstadt Unna Einfluss.“
Die Stadt sei von Anfang an bestrebt gewesen, die Wohnnebenkosten für ihre Bürgerinnen und Bürger stabil zu halten, „Belastungssprünge“ so gut wie möglich zu verhindern. Und die vom Rat beschlossene Festsetzung eines differenzierten Hebesatzes sei aus Sicht von Bürgermeister Dirk Wigant und der Stadtverwaltung die fairste Lösung, wäre es doch ohne Differenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu einer massiven Erhöhung des Hebesatzes für alle Eigentümer und deren Mieter gekommen.
Rathaus sieht keine Handhabe gegen die „Gartensteuer“
Konsequenz ist nun allerdings auch, dass sich die Stadt zwar weiterhin dem Gespräch mit Bürgern stellt, aber letztlich wohl nicht viel unternehmen kann, um deren Probleme zu lösen. Eine weitere Ausdifferenzierung der Hebesätze etwa für unbebaubares Gartenland ist nicht möglich und auch eine Einstufung von Gartenflächen in der günstigeren Grundsteuer A gebe das Grundsteuergesetz nicht her. „Würde es derartige Instrumente geben, hätte die Kreisstadt Unna sie gerne im Sinne der Betroffenen angewandt“, so Rathaussprecher Kevin Kohues.
Den größeren Teil des Problems steuert das Finanzamt bei
Zumindest einen Rat hat die Stadt an dieser Stelle noch: Die Stadt selbst wende lediglich den von der Politik beschlossenen Hebesatz an, um die Messbeträge für Grundstücke zu multiplizieren. Für die Festsetzung der Hebesätze sei das Finanzamt zuständig. Die Stadt übernehme die Daten von dort ohne eigene Prüfung. „Wichtig zu wissen ist für Eigentümer jedoch, dass sie selbst auf die richtige Ausweisung ihres Grundstücks bei dem Grundsteuermessbescheid achten müssen, den sie vom Finanzamt erhalten haben“, so Kohues weiter.

Unterdessen hat sich auch die Ratsfraktion der CDU in ihrer ersten Sitzung dieses Jahres mit der Grundsteuerproblematik befasst. Doch auch Fraktionschef Rudolf Fröhlich kehrt nach den Gesprächen mit seiner Mannschaft eher betrübt zurück: „Ich fürchte, da werden wir nichts machen können, weil die Politik gar keine Karten mehr im Spiel hat. Denn Adressat für eine Klage wäre das Finanzamt. Grundeigentümer haben von dort schon vor einem Jahr mitgeteilt bekommen, wie ihre Grundstücke jetzt bewertet werden.“
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 9. Februar 2025.