Seit zehn Tagen gilt das neue Radfahrverbot in der Unnaer Fußgängerzone. Am Mittwoch (22.1.) haben Polizei und Ordnungsamt die Umsetzung umfassend kontrolliert.
Die Polizeipräsenz auf der Bahnhofstraße und der Massener Straße fiel auf. „Ist es gefährlich?“, fragte eine ältere Frau in den Morgenstunden. Die Beamten klärten auf: Sie würden heute das Radfahrverbot kontrollieren. Die Passantin war erleichtert. „Gut, dass ich heute zu Fuß unterwegs bin“, scherzte sie.
An sechs verschiedenen Standorten waren Polizisten und Ordnungsamts-Mitarbeiter gemeinsam wachsam. Dazu zählten die Zufahrten zur Fußgängerzone bei Müller, an der Wasserstraße sowie an der Massener Straße.

War das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern und E-Scootern bislang von 19 Uhr am Abend bis 9 Uhr am Morgen erlaubt, ist es mittlerweile verboten. Die Stadt hatte das Verbot überraschend im September im Alleingang angekündigt. Die Politik intervenierte. Es folgte eine lange Debatte über den Sinn des Verbots.
Mit dem Behindertenbeirat, dem City-Werbering und der Polizei gab es Befürworter. „Aus Sicht der Polizei braucht es eine einfache Regelung. Die ist besser zu kontrollieren und kommt besser beim Bürger an“, sagte Uwe Bergmeier, der Leiter der Unnaer Polizeiwache. Im Dezember stimmte schließlich auch die Politik mehrheitlich für das Radfahrverbot in der Fußgängerzone.
Polizei will Zahlen liefern
Gegen 16 Uhr stellten die Beamten die Kontrolle am Mittwoch ein. Zahlen vom Einsatz gebe es erst am Donnerstagvormittag (23.1.), sagte Polizeisprecherin Nadine Richter anschließend. Aber: „Es war ruhig“ – das sei den ersten Rückmeldungen der Kollegen vor Ort zu entnehmen.
Tatsächlich hielten sich augenscheinlich viele Radfahrer an die neue Regelung. So stieg beispielsweise eine Radfahrerin an der Morgenstraße unmittelbar vor dem Schild „Fußgängerzone“ ab, um ihr Rad von dort an weiterzuschieben. Die Polizisten registrierten das. Durch die Wellen, die das Verbot im Vorfeld geschlagen hatte, seien viele Radfahrer sensibilisiert, sagten sie. Aber wohl nicht alle: Mitglieder unserer Redaktion beobachteten zwei Radfahrer, die während der Kontrollen durch die Fußgängerzone radelten.

Halten die Beamten „Täter“ an, ist es denkbar, dass sie zunächst eine Ermahnung aussprechen. Ebenso können sie Radfahrer aber gleich zur Kasse bitten. 25 Euro kostet das Radeln durch die Fußgängerzone. Wenn beim Verstoß andere behindert oder gefährdet werden oder sogar ein Unfall passiert, kann es schnell teurer werden.
Wer mit dem E-Scooter in der Fußgängerzone erwischt wird, der kommt günstiger davon. 15 Euro kostet der Verstoß. Das liege daran, dass die Elektroroller der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen, erklärten die Einsatzkräfte vor Ort. Sie können dieser Regelung wenig abgewinnen.
Übrigens: Die Bußgelder für das verbotene Kfz-Fahren in der Fußgängerzone starten bei 50 Euro (Lkw über 3,5 Tonnen: 100 Euro). Lieferverkehr ist in der Fußgängerzone mit Erlaubnis zu bestimmten Zeiten aber erlaubt.