Polizei und Ordnungsamt kontrollieren Fahrradverbot „jederzeit“ Diese Bußgelder drohen

Kontrollen in der Fußgängerzone jederzeit möglich
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Eltern mit Kind radelten mitten durch die Innenstadt von Unna und setzten sich „einfach über Regeln und Gesetze hinweg“. Beobachtungen und Schilderungen wie diese erreichen unsere Redaktion ebenso wie kritische Anmerkungen zum verschärften Fahrverbot in der Unnaer Fußgängerzone. Das Thema, wie man sich in der Innenstadt bewegen darf, bewegt die Menschen offenbar.

Kontrollen durch Stadt und Polizei

Die neuen Regelungen, die das Fahrverbot für Radfahrer und E-Scooter-Nutzer zeitlich entfristen, bewegen die zuständigen Behörden bisher nicht zu Schwerpunktkontrollen, wie Polizei und Stadt Unna am Montag bestätigten. Die Sprecher beider Behörden betonten aber, dass jederzeit mit Kontrollen zu rechnen sei, denn letztlich gehe es um die Sicherheit.

Bußgelder in der Fußgängerzone

Wenn Radfahrer von Beamten angehalten werden, ist es denkbar, dass diese die „Täter“ zunächst nur ermahnen. Ebenso denkbar aber ist es, dass die illegal Radelnden ein Bußgeld zahlen müssen. Es würde laut Bußgeldkatalog 25 Euro betragen. Wenn beim Verstoß andere behindert oder gefährdet werden oder sogar ein Unfall passiert, erhöht dies das Bußgeld auf 30, 35 oder 40 Euro.

Übrigens: Die Bußgelder für das Kfz-Fahren in der Fußgängerzone starten bei 50 Euro (Lkw über 3,5 Tonnen: 100 Euro).

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