Insgesamt sollen sich die Einnahmen der Stadt Unna kaum verändert haben durch die Reform der Grundsteuern und Unnas Entscheidung für zwei verschiedene Hebesätze der Grundsteuer B. Kämmerer Michael Strecker rechnet für dieses Jahr mit 19,3 Millionen Euro und damit mit Einnahmen nahezu auf Vorjahresniveau. Zwischen den einzelnen Grundstücken aber hat es erhebliche Verschiebungen gegeben – und in der Folge einen Aufschrei der Betroffenen.
Auch in unserer Redaktion meldeten sich nach dem Versand der Steuerbescheide im Januar immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuerfälle schilderten. Selbst Politiker zeigten sich betroffen über die Auswirkungen der Entscheidung. Und im Rathaus der Stadt gingen innerhalb der Einspruchsfrist 391 Widersprüche ein.
Bislang noch keine Ablehnungen verschickt
Wie die Stadt damit umgeht, ist vom Ergebnis her offen. Bislang sei über diese Widersprüche noch nicht entschieden worden, informiert Rathaussprecher Kevin Kohues auf Anfrage. Dies erklärt, warum auch beim zuständigen Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen noch keine einzige Klage gegen die Steuerforderungen der Stadt Unna vorliegt. Beklagt werden könnte erst der abschlägige Bescheid auf den Widerspruch.

Dabei scheint die Stadtverwaltung die Rechtsposition der Bürger sogar noch zu stärken. Zu einem Teil erklärt sich die noch immer nicht abgeschlossene Bearbeitung der Widersprüche aus Hilfestellungen, die die Stadt den Bürgern gibt, wie Kohues weiter erklärt: „Das Steueramt hatte eine aufgrund der Grundsteuerreform ungewöhnlich hohe Zahl von Nachfragen zu beantworten und hat viele Widerspruchsführer darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Widerspruch zunächst nicht den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Formerfordernissen genügte. Diesen Widerspruchsführern wurde Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben und damit Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit ihrer Widersprüche hergestellt.“
Der damit verbundene Zeitaufwand sei hoch gewesen und bewirke nun, dass die abschließende Bearbeitung der Widersprüche noch Zeit in Anspruch nehmen werde. Wie viel Zeit, vermag die Stadt nur vage abzuschätzen. Vermutlich werde es Sommer sein, bis die Bürger ein letztes Wort von der Stadt zur Steuerlast vernehmen.
Die Möglichkeit von Klagen hatte die Stadtverwaltung schon in der Diskussion um die Einführung eines differenzierten Hebesatzes eingeräumt – verbunden mit der Zusicherung, dass zu viel gezahlte Steuern zurückgezahlt würden, wenn das Verwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung vertritt als die Stadt.