
© Hellweger Anzeiger Archiv
Fenstersturz im ZIB: Staatsanwaltschaft schließt die Akte
Unfall
Nach dem Sturz eines Kindes aus einem Fenster im ZIB schließt die Staatsanwaltschaft den Fall ab. Ihre Begründung vermag in einem Punkt zu überraschen.
Als im Zentrum für Information und Bildung ein kleiner Junge aus dem Fenster des Obergeschosses stürzte, saß der Schock tief. Drei Tage verbrachte das Kind im Krankenhaus. Die Stadt geriet in die Kritik, weil sie den Vorfall vom 23. Oktober erst einmal unter den Teppich kehren wollte. Denn erst durch eine Recherche unserer Zeitung wurde auch die Polizei davon informiert.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat die Ermittlungsergebnisse inzwischen bewertet. Rechtliche Konsequenzen wird es danach nicht geben, weder für Aufsichtspersonen noch für Mitarbeiter der Stadt. Die Anklagebehörde schließt ihre Arbeit ab, indem sie das Verfahren einstellt.
Zwar haben die Ermittlungen der Polizei auch kritische Hinweise geliefert, doch in der Bewertung kommt die Staatsanwaltschaft zum Entschluss, den Fall nicht weiter zu verfolgen. Was den Vater des dreijährigen Kindes angeht, bewerten die Juristen den Fall so, dass man ihm zumindest keinen Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht vorwerfen müsse. Entscheidend sei dabei die Frage, ob ein Unglück wie das geschehene als erwartbar gelten musste, gibt Henner Kruse als Sprecher der Staatsanwaltschaft die Argumentation seiner Kollegen wieder. Und dies sei wohl nicht der Fall gewesen.
Wer hatte das Fenster geöffnet?
Zu bewerten war aber auch noch der Umstand, warum das Fenster überhaupt offen stand. Eigentlich sind die Fenster der Stadtbibliothek durch abschließbare und in der Regel eben abgeschlossene Klinken gesichert. Dass dies an jenem Tag nicht der Fall war, ist durch die Corona-Pandemie zu erklären, senkt doch eine stärkere Durchlüftung der Räume auch eine etwaige Virenkonzentration in der Raumluft. Entscheidend für die Staatsanwaltschaft war letztlich auch, dass man einen etwaigen Verstoß keiner konkreten Einzelperson zuordnen könnte. Sollte das Lüften überhaupt eine schuldhafte Handlung darstellen, so gebe es trotzdem keinen Schuldigen.
Kind ohne bleibende Schäden genesen
So bleibt es in Sachen Fenstersturz bei dem Schrecken, den der Sturz des kleinen Jungen ihm selbst, seinen Eltern und anderen Zeugen vor Ort beigebracht hat. Der Dreijährige hatte sich bei einem Besuch in der Stadtbibliothek hinter Regalen und Säulen versteckt, um mit seinem Papa Verstecken beziehungsweise Fangen zu spielen.
Der Vater soll die geöffneten Fenster durchaus bemerkt und das Risiko keineswegs hingenommen haben. Laut Ermittlungsakte wollte er eines der geöffneten Fenster gerade schließen, als sein Sohn durch ein anderes etwa dreieinhalb Meter in die Tiefe stürzte.
Inzwischen geht es dem Jungen nach Informationen der Staatsanwaltschaft längst wieder gut. Bleibende Schäden seien nicht zu befürchten.
Verwurzelt und gewachsen in der Hellwegbörde. Ab 1976 Kindheit am Hellweg in Rünthe. Seit 2003 Redakteur beim Hellweger Anzeiger. Hat in Unna schon Kasernen bewacht und grüne Lastwagen gelenkt. Aktuell beäugt er das politische Geschehen dort und fährt lieber Fahrrad, natürlich auch auf dem Hellweg.
