Frist für Eishalle in Unna verstrichen Gesetze verhindern offenbar das dritte Bürgerbegehren

Gutachten: Drittes Bürgerbegehren für Eishalle wäre rechtswidrig
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Zu spät: Sehr vereinfacht ausgedrückt ist dies der Grund dafür, dass ein weiteres Bürgerbegehren zum Bau einer neuen Eissporthalle rechtlich nicht möglich wäre. Dies erklärte nun Bürgermeister Dirk Wigant.

Der Verein „Unna braucht Eis“ (UbE) hatte im August dieses Jahres angekündigt, das inzwischen dritte Bürgerbegehren für eine Eissporthalle am alten Standort Ligusterweg zu starten. Doch nach jetzigem Stand wird es zu dieser wahlähnlichen Abstimmung durch Unnas Bürger nicht kommen: Das Bürgerbegehren wäre rechtswidrig, erklärte Bürgermeister Wigant nun im Rat (7.12.).

Frist längst abgelaufen

Wigant berichtete von einem juristischen Gutachten, das die Stadt bei einer Kanzlei in Auftrag gegeben hat, um die Auffassung ihres Rechtsamts zu untermauern. Demnach wäre dieses Bürgerbegehren als „kassatorisch“ einzustufen: Es würde rechtlich gesehen den Ratsbeschluss zum Abriss der Eishalle aufheben („kassieren“). In einem solchen Fall gelte eine Frist von drei Monaten zur Anmeldung eines Bürgerbegehrens. Nach dem Ratsbeschluss im Jahr 2022 ist diese Frist längst abgelaufen.

Im November erst hatte die Stadt Unna angekündigt, zur Vorbereitung des Bürgerbegehrens eine Kostenschätzung vorzunehmen. Dies hat sich nun wohl erledigt.

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