Genügend Unterstützer zu mobilisieren, war „Unna braucht Eis“ beim ersten Bürgerbegehren nicht schwer gefallen. Entscheidend ist aber auch, dass der Text, den sie unterschreiben, als gültig anerkannt wird. © HA-Archiv

Politik

Zweiter Bürgerentscheid für die Sanierung der Unnaer Eishalle wankt

Die Entscheidungsfrage für einen Bürgerentscheid muss auch rechtlich wasserdicht sein. „Unna braucht Eis“ hatte einen Entwurf dafür zur Prüfung vorgelegt – und muss ihn nun überarbeiten.

Unna

, 05.11.2021 / Lesedauer: 3 min

Der Weg zu einem Bürgerentscheid ist lang, aber eine wichtige Frage muss gleich am Anfang geklärt werden: Es ist der Text, über den die wahlberechtigen Bürger am Ende abstimmen würden. Er muss rechtlichen Kriterien genügen, damit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als gültig anerkannt werden können. Was die Rettung der Eissporthalle in Unna angeht, gibt es diesbezüglich noch etwas zu tun.

Die Initiative „Unna braucht Eis“ strebt einen zweiten Bürgerentscheid an, der auf Erhalt, Sanierung und Weiterbetrieb der alten Eissporthalle am Ligusterweg abzielt. „UbE“ war schon einmal mit einem Bürgerentscheid erfolgreich; allerdings war das Votum der Bürger dann zwei Jahre lang nicht umgesetzt und nach Ablauf der Frist vom Rat wieder aufgehoben worden.

Den Textentwurf für die „zweite Runde“ hatte UbE nun zur Vorprüfung der Stadtverwaltung vorgelegt. Und diese stellt fest, dass sie diese Formulierung wohl nicht genehmigen würde. Wie Bürgermeister Dirk Wigant erklärt, gebe es darin mehrere „unbestimmte Rechtsbegriffe“. Für Laien übersetzt: Es könnte nach einem Bürgerentscheid Unklarheit darüber entstehen, was mit dem Text eigentlich gemeint war. Doch an dieser Stelle muss absolute Eindeutigkeit herrschen.

UbE hat aber noch Gelegenheit und Zeit, die Hinweise der Stadtverwaltung aufzugreifen und den Text zu überarbeiten. Am 2. Dezember könnte der Haupt- und Finanzausschuss die Zulässigkeit der Fragestellung dann feststellen.

Mit 3000 Unterschriften gibt es einen neuen Bürgerentscheid

Danach würde zunächst das „Bürgerbegehren“ anlaufen, also jene Phase, in der UbE Unterstützerunterschriften sammelt. Sechs Prozent der Wahlberechtigten einer Kommunalwahl müssen das Bürgerbegehren mittragen. Das entspricht knapp 3000 Unterschriften.

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Gelingt es UbE auch diesmal, ausreichend viele Unterstützer für eine zulässige Fragestellung zu mobilisieren, muss die Stadt nach Prüfung der Unterschriften zunächst die Gültigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Der eigentliche Bürgerentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten aufgerufen sind, über die Frage abzustimmen, müsste dann innerhalb von drei weiteren Monaten erfolgen. Eine Durchführung wäre bei diesem Zeitablauf mit der Landtagswahl am 15. Mai 2022 denkbar.

2019 hatten sich 26.384 Wählerinnen und Wähler mit der Frage beschäftigt, ob Unna weiterhin eine Eissporthalle anbieten soll. 59,4 Prozent von ihnen stimmten für den Text des Bürgerentscheids und hoben damit zumindest für zwei Jahre einen Ratsbeschluss auf, die Halle aufzugeben und abzureißen. Danach allerdings hob der Rat das Votum der Bürger auf.

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