
Die Stadt Lünen will auch dieses Jahr wegen Corona auf Sondernutzungsgebühren wie für die Außengastronomie verzichten. © Tatenhorst (A)
Stadt Lünen will Gastronomie wegen Corona ein wenig entlasten
Gastronomie in Lünen
Die Stadt Lünen hat nach eigenen Angaben nur geringfügige Möglichkeiten, der durch Corona gebeutelten Gastronomie finanziell unter die Arme zu greifen. Dazu gehört ein Gebührenverzicht.
Die Stadt Lünen geht erneut auf die von Corona besonders gebeutelte örtliche Gastronomie zu:
Wie schon in den vergangenen beiden Jahren will die Verwaltung auch 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren sowie der damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsgebühren verzichten.
Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung stimmte diesem Verwaltungsvorschlag in seiner jüngsten Sitzung ohne Wenn und Aber zu. Nach Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss, mit dessen Zustimmung ebenfalls gerechnet wird, entscheidet der Stadtrat endgültig in seiner Sitzung am Mittwoch (27. Oktober).
Wie es in der Vorlage heißt, dürfte der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren etwa 45.000 Euro ausmachen, dazu kommen noch 1700 Euro Verwaltungsgebühren. In der Summe macht das für dieses Jahre 46.700 Euro aus, auf welche die Stadt verzichtet.
Erträge 2018 und 2019
Zum Vergleich: Die Erträge für die erteilten Sondernutzungsgenehmigungen beliefen sich im Jahr 2018 auf 48.241,48 Euro und im Jahr 2019 auf 44.338,78 Euro. In den Jahren 2020 und 2021 wurde bereits per Beschluss des Rates der Stadt Lünen auf die Erhebung verzichtet.

Das Archivbild zeigt den Lüner Gastronomen Frank Teschler im Biergarten seines Restaurants „Brauhaus Drei Linden“ mit angeschlossenem Hotelbetrieb. © Beimdiecke
Dass die Verwaltung weiterhin auf die Erträge verzichten will, wird in der Vorlage unter anderem wie folgt (wortlaut) begründet:
- Aufgrund der seit dem Frühjahr 2020 andauernden Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen für alle Bereiche der Gesellschaft, sind viele Gewerbetreibende in finanzielle Nöte geraten.
- Gerade im Bereich der Gastronomie sind aufgrund der wochenlangen Geschäftsschließungen während der ersten, zweiten und dritten Welle die Auswirkungen besonders deutlich zu spüren.
- Für den Herbst dieses Jahres sind erneut Einschränkungen im Bereich der Gastronomie zu erwarten.
- Weiterhin haben viele Gastronomen wegen der stark angestiegenen Inflation mit höheren Kosten zu kämpfen.
- Das Nutzungsverhalten der Bürger führt bereits dazu, dass weniger gastronomische Leistungen in Anspruch genommen werden.
- Die mit großem Aufwand verfolgten Anstrengungen der Kommune zur Belebung der Innenstadt können durch diese Effekte negativ beeinträchtigt werden.
- Entstehende Leerstände dürften sich in Folge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kaum zeitnah beseitigen lassen und sich nachhaltig negativ auf das Erscheinungsbild der Stadt auswirken.
- Geschäftsschließungen wirken sich ebenfalls auf den Arbeitsmarkt aus und führen unmittelbar zu zusätzlichen Belastungen für die sozialen Systeme.
Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
