Land genehmigt „Click & Meet“ im Kreis Unna
Coronavirus
Nachdem das Land NRW formal bestätigt hat, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Unna an fünf Werktagen in Folge unter 150 gelegen hat, ist der Einkauf mit Termin ab Freitag wieder möglich.

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Unna auf 131,9 gefallen ist und nun schon fünf Werktage in Folge unter der Marke 150 liegt, hat das Land NRW das Einkaufen mit „Click & Meet“ genehmigt. © dpa
Diese Nachricht des Kreises Unna kommt nicht überraschend. Dennoch musste die Behörde auf die Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen warten, ehe sie am Mittwoch bekanntgab, dass das Einkaufen mit „Click & Meet“ ab Freitag, 14. Mai, wieder möglich ist.
Die relevante Sieben-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut veröffentlicht hat, lag am Mittwoch (Stand: 0 Uhr) bei 131,9. Erstmals hatte dieser Wert die entscheidende Marke von 150 am 6. Mai unterschritten. Noch am 27. April lag der Wert bei 238,3. Seither ist er stetig gesunken.
Da der Samstag als Werktag gilt, ist die Voraussetzung für eine Lockerung der Schutzmaßnahmen erfüllt. Das Land hat dies festgestellt und in seiner Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Die Erlaubnis gilt für alle Städte und Gemeinden im Kreis Unna, da ortsscharfe Inzidenzen nicht offiziell berechnet werden und die Kreis-Inzidenz ausschlaggebend ist.
Negativer Schnelltest erforderlich
Die Kunden müssen zu ihrem Termin ein tagesaktuelles negatives Testergebnis mitbringen. Wer aber vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen negativen Test. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung ersetzt den Nachweis eines negativen Testergebnisses.
Wer sich bereits mit dem Coronavirus infiziert hat und davon genesen ist, kann das über den Quarantänebescheid nachweisen. Wer diesen nicht mehr hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Diese kann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Alternativ können Genesene auch das PCR-Testergebnis als Nachweis mitführen. Geimpfte haben den Nachweis im Impfpass und auch auf einer gesonderten Bescheinigung bei der Impfung erhalten.
Ein Kunde pro 40 Quadratmeter
Für die Geschäfte gelten klare Vorgaben, wie viele Kunden gleichzeitig im Ladenlokal sein dürfen. Solange die Wocheninzidenz über 100 liegt, darf sich ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten. Der Betreiber muss auch die Kontaktdaten seiner Kunden registrieren. Das kann analog oder auch digital, zum Beispiel über die Luca-App, erfolgen.
Unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet sind weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Optiker oder Blumengeschäfte. Dort muss auch kein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Es gelten aber die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.