Die Masken fallen – Holzwickeder Bürgerbüro bleibt eine Ausnahme
Corona-Maßnahmen
Pflegeheime, Krankenhäuser, Bus und Bahn: Nur noch in wenigen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Die Maske kann dennoch weiter ein Muss sein – etwa im gemeindlichen Bürgerbüro.

Wird es zu eng, dann Maske auf: Hier war jeder Gast ein Stück weit selbst für sich verantwortlich. Wie sollte man das auch konsequent kontrollieren? Gemaßregelt wurden Gäste jedenfalls nicht. © Greis
Vielerorts gilt seit dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Das heißt aber nicht, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor einer Corona-Infektion per se obsolet wird. Wer etwa einen Termin bei der Gemeindeverwaltung hat, um beispielsweise einen neuen Personalausweis zu beantragen, sollte die Maske nicht vergessen.
„In Gebäuden der Verwaltung geben wir weiterhin das Tragen einer Maske vor. Das behalten wir vorerst die kommenden 14 Tage noch bei“, wie Bernd Kasischke, Erster Beigeordneter, auf Anfrage sagt. So eine Regelung kann per se jeder Eigentümer oder Mieter für sich treffen und sich aufs Hausrecht berufen. So kann der Stammwirt ums Eck auch weiterhin verlangen, dass seine Gäste einen Corona-Schutz im Gesicht tragen, wenn sie sich in seinen Räumlichkeiten bewegen. Gleiches gilt für den Supermarkt-Inhaber oder die Frisörin.
Wer trotz Masken-Freiheit auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen möchte, kann auch dies tun. An Holzwickeder Schulen wie dem Clara-Schumann-Gymnasium oder der Josef-Reding-Hauptschule wird etwa noch aktiv dafür geworben, dass Schüler, Personal und Besucher zumindest bis zu den Osterferien freiwillig eine Maske tragen. Mehr als die Bitte äußern, können die Einrichtungen allerdings nicht.