Impfnachweis

Masern-Impfpflicht: Das sagt der Kreis Unna zu Kontrollen und Verweigerern

Für die Masern-Impfpflicht ist am 1. August eine Übergangsfrist für Kitas, Schulen, Kliniken und Arztpraxen ausgelaufen. Das Kreisgesundheitsamt äußert sich zu Nachweisen, Kontrollen und Verweigerern.

Kreis Unna, Fröndenberg

, 02.08.2022 / Lesedauer: 3 min

Kitas dürfen weder Kinder noch Erzieherinnen einlassen, die nicht gegen Masern geimpft sind. In Fröndenberg beispielsweise haben sich Einrichtungen auf die Impfpflicht lange vorbereitet. Jetzt müssen auch Impfnachweise erbracht werden.

„Es dürfen alle kommen“, sagt Andrea Staubach erleichtert. Die Leiterin der Kita Christkönig in Warmen hat seit mehreren Monaten Eltern drauf hingewiesen, dass eine Aufnahme ihrer Kinder ohne Impfnachweis nicht mehr möglich ist.

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Ihr ist kein einziger Fall bekannt, in dem Eltern die Impfung abgelehnt hätten. Auch sämtliche Mitarbeiterinnen sind gegen die hochansteckende Krankheit geschützt. Ein ähnliches Bild in der Kita Ruhrpiraten. „Das ist nichts Neues für uns“, sagt Leiterin Inga Desinger zu den Impfnachweisen, „wir fordern das schon länger ein.“ Auch in Dellwig gab es weder auf Eltern- noch auf Erzieherinnenseite vernehmbare Skepsis. „Es hat sich niemand gesträubt“, so Desinger.

Was ändert sich dann überhaupt ab dem 1. August?

Die Masern-Impfpflicht gilt seit 1. März 2020 für neu aufgenommene und mindestens ein Jahr alte Kinder in Kitas und Schulen. Seit dem 1. August 2022 müssen auch für die Kinder Impfnachweise vorgelegt werden, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Die Nachweispflicht gilt auch für Mitarbeiter in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Menschen, die sich in Flüchtlingsunterkünften aufhalten.

Wie kontrolliert das Kreisgesundheitsamt diese Nachweispflicht?

Der Nachweis muss der Einrichtungsleitung vorgelegt werden. Diese müssen dann an das Gesundheitsamt benachrichtigen, wenn in der Einrichtung jemand betreut wird oder arbeitet, der keinen entsprechenden Schutz vorweisen kann. Wenn der erforderliche Nachweis von den Personen nicht innerhalb einer angemessenen Frist – mindestens zehn Tage – vorgelegt wurden, kann das Gesundheitsamt die nachweispflichtige Person zu einer Beratung einladen.

Gibt es Planungen für stichprobenhafte Kontrollen?

Laut Gesundheitsamt derzeit nicht. Zunächst seien die Einrichtungen selbst dafür verantwortlich, die Nachweise einer Masernimpfung einzusammeln.

Ist dem Kreis bekannt, wie viele Betroffene sich einer Masernimpfung bis zum 31.7. verweigert haben?

„Nein, das ist derzeit nicht auswertbar“, teilt das Kreisgesundheitsamt mit. Weil Schulpflicht herrscht, befreit eine fehlende Impfung gegen Masern Schülerinnen und Schülern nicht automatisch vom Unterricht. In diesen Fällen einer Impfverweigerung können Behörden aber Bußgelder verhängen.

Wann werden Ordnungsstrafen fällig?

Wird kein entsprechender Nachweis der Einrichtungsleitung vorgelegt, kann das Gesundheitsamt zur Beratung einladen. Im Anschluss wird dann jeweils im Einzelfall entschieden, ob Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden oder ob Geldbußen und ggf. Zwangsgelder ausgesprochen werden.

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In welcher Weise kann der Impfnachweis erfolgen?

Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat. Aus Kitas in Fröndenberg ist zu erfahren, dass bei Erzieherinnen die im Kindesalter durchgemachte Erkrankung durch eine Laboruntersuchung bestätigt worden ist.

Wie viele Masernfälle gab es im Kreis Unna in den letzten Jahren?

In den Jahren 2017 und 2018 ist jeweils eine Infektion gemeldet worden, im Jahr 2019 waren es zwei Masernerkrankungen. In den Jahren 2020 und 2021 sowie bislang im laufenden Jahr ist dem Kreisgesundheitsamt Unna noch keine Maserninfektion bekannt geworden.

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