
© Udo Hennes
Eishalle in Unna kein gutes Beispiel für Basisdemokratie
Politik
Der Verein „Mehr Demokratie“ rügt den Umgang mit dem Bürgerentscheid zur Eishalle in Unna. Die Initiative nimmt den Fall sogar zum Anlass, eine Gesetzesänderung zu fordern.
Kritik am Umgang mit dem Bürgerentscheid zur Eishalle kommt nun auch von einer übergeordneten Stelle. Der Verein „Mehr Demokratie“ setzt sich bundesweit für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung bei Entscheidungen für die Allgemeinheit ein. Er berät Initiativen bei der Durchführung von Bürgerbegehren. Den Fall in Unna hält er für bemerkenswert.
Ob der „Bürgerwille eiskalt abserviert“ worden sei, fragt der NRW-Landesverband des Vereins nun in einer aktuellen Stellungnahme. Die Frage darf in dieser Form als eine rhetorische gelten, lässt der Verein danach doch einige kritische Hinweise folgen.
Rechtlich sei der Hauptausschuss der Stadt durchaus regelgerecht vorgegangen, als er in der vergangenen Woche den Bürgerentscheid zur Eishalle aufgehoben hat, erklärt der Leiter des NRW-Landesbüros von „Mehr Demokratie“, Achim Wölfel. Doch er sagt: „Mit Blick auf unsere Demokratie würde ich aber dringend empfehlen, den politischen Auftrag der 16.000 Bürgerinnen und Bürger nicht zu ignorieren, die sich beim Bürgerentscheid für die Eishalle ausgesprochen haben.“
Dass sich äußere Umstände wie die Kostenprognose für eine Sanierung der Eishalle nach einem Bürgerentscheid wesentlich verändern, könne laut Wölfel durchaus vorkommen. Im Zweifel brauche es dann aber eine erneute Abstimmung der Bürger.
Zwei Jahre Schutzfrist zu kurz?
Die Initiative mit Sitz in Köln nimmt das Beispiel Unnas zum Anlass, auf Gesetzesänderungen zu drängen. So halte man die Sperrfrist, nach der ein Bürgerentscheid mit einfachem Ratsbeschluss aufgehoben werden kann, für zu kurz. Aktuell setzt die Gemeindeordnung NRW eine Frist von zwei Jahren. Innerhalb dieser Frist kann nur ein weiteres Bürgerbegehren das vorangegangene aufheben. In Unna war diese Frist gerade einen Tag abgelaufen, als der Hauptausschuss dem Rathaus den Auftrag erteilt hat, eine Vorlage für die Aufhebung des Bürgerentscheids auszuarbeiten.
Laut Wölfel sollten „die Erfahrungen mit dem Unnaer Bürgerentscheid zum Anlass genommen werden, um ernsthaft über Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung der Sperrfrist nachzudenken“. Die derzeitige Regelung ermögliche es, „unliebsame Bürgerbegehren in der politisch überschaubaren Zeit von zwei Jahren auszusitzen und anschließend per Ratsbeschluss zu kippen“. Besser wäre deshalb eine Verlängerung der Sperrfrist auf vier bis fünf Jahre oder eine Regelung, die eine Aufhebung von Bürgerentscheiden einzig durch erneute Bürgerentscheide erlaube.
Verwurzelt und gewachsen in der Hellwegbörde. Ab 1976 Kindheit am Hellweg in Rünthe. Seit 2003 Redakteur beim Hellweger Anzeiger. Hat in Unna schon Kasernen bewacht und grüne Lastwagen gelenkt. Aktuell beäugt er das politische Geschehen dort und fährt lieber Fahrrad, natürlich auch auf dem Hellweg.
