Welche Regeln künftig für den Ausbau der Windenergie gelten sollen, wird gerade in Unna mit Spannung verfolgt. Denn zwei der bislang wichtigsten waren im Frühling außer Kraft gesetzt worden, als sich ein Windkraftinvestor mit einer Klage durchgesetzt hatte. Sowohl die Beschränkung auf vorgegebene Konzentrationszonen wie am Ostenberg bei Billmerich als auch die Begrenzung der Bauhöhe wurden vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beanstandet. Danach entstand ein Regelungsvakuum, das Sorgen aufkommen ließ vor einem Wildwuchs an Windkraftanlagen.
Hoffnungen richten sich nun auf eine Neuordnung auf höherer Ebene. Und sie scheinen berechtigt. Der Regionalverband Ruhr legt mit einem Entwurf für den Regionalplan Flächen fest, in denen Windkraftanlagen künftig angesiedelt werden könnten. Eigentlich besteht das Ziel dieser Planung darin, den Ausbau der erneuerbaren Energie zu fördern, indem mehr Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen werden. An Unna geht der Kelch aber wohl vorüber.
Nur zwei Suchräume für Anlagen im ganzen Stadtgebiet
Der Entwurf sieht im Unnaer Stadtgebiet nur zwei Suchräume für mögliche Standorte vor. Insgesamt kommen nur 46 Hektar Fläche für die Aufstellung von Windkraftanlagen infrage. In Unna würden demnach 0,5 Prozent des Stadtgebietes für die Windenergie in Betracht kommen. Im Landesdurchschnitt sollen es etwa zwei Prozent sein.
Hinzu kommt: Der Entwurf des Regionalplanes weist für Unna Flächen aus, die ohnehin schon als Windkraftgebiet gelten. Eine 15 Hektar große Fläche bei Lünern umspannt die Felder, auf denen jetzt schon Windkraftanlagen stehen.
Und eine 31 Hektar große Fläche bei Hemmerde und Steinen liegt dort, wo die erwähnte Klage vorm Verwaltungsgericht Gelsenkirchen faktisch die Genehmigung für zwei neue Anlagen erwirkt hat.

Ansonsten scheint Unna für den Bau neuer Windkraftanlagen kein günstiges Terrain zu bieten. Nicht einmal für die Anlagen am Ostenberg sieht der RVR-Entwurf eine Ergänzung vor.
Gründe dafür sind vielschichtig. Zu den wesentlichen dürften der Flughafen Dortmund mit seiner Einflugschneise über Unna und seinem Drehfunkfeuer am östlichen Ende des Grundstücks zählen, aber auch die Militärliegenschaften in Königsborn und Opherdicke.
In Kraft treten soll der neue Regionalplan voraussichtlich im Sommer 2025. Ab Januar gibt es zunächst eine Beteiligungsphase, zu der unter anderem eine Bürgerinformationsveranstaltung am 9. Januar um 17 Uhr in der Kamener Stadthalle gehört.