Die beiden wichtigsten Instrumente, mit denen die Stadt Unna bislang die Entwicklung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet geordnet hat, sind faktisch wirkungslos. Ob es die Beschränkung auf lediglich zwei Konzentrationszonen bei Billmerich und Lünern war oder die Begrenzung von Bauhöhen – beides haben die Investoren von zwei geplanten Anlagen bei Hemmerde mit ihrer Klage am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gekippt.
Die rechtliche Einschätzung des Gelsenkirchener Gerichts dürfte in künftigen Fällen sehr ähnlich aussehen. Die Stadt Unna zieht daraus Konsequenzen und kündigt an, sich künftig nicht mehr darauf stützen zu wollen, wenn der Kreis Unna als Genehmigungsbehörde anfragt, ob aus Sicht der Stadt Unna etwas gegen ein konkretes Windkraftwerk spricht.
Mehr Raum für Windkraft in Unna ist sehr wahrscheinlich
Heißt dies nun, dass in Unna ein Wildwuchs von Windkraftwerken zu erwarten ist? Vermutlich wird es ganz so schlimm nicht kommen. Aber die Regeln, nach denen Windkraftwerke künftig zu bewerten sind, werden aufgeweicht.
Mit gespanntem Interesse dürften die Verantwortlichen in Rat- und Kreishaus auf die Umsetzung eines schon 2022 verabschiedeten Bundesgesetzes blicken. Das sogenannte „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ zielt darauf ab, in Deutschland mehr Windkraft möglich zu machen. Als ein Mittel dafür legt es Flächenanteile fest, die in bestimmten Gebieten für die Windkraft zu reservieren sind.
Dabei werden die Vorgaben über die staatlichen Ebenen weitergereicht. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen soll bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung stellen.
RVR muss relativ wenig Fläche für Windkraft ausweisen
Was dies für Unna bedeutet, ist derzeit nicht genau abzusehen. Das Land spielt den Ball zunächst weiter an die Planungsebenen der Regionalplanungen. Für Unna ist das der Regionalverband Ruhr (RVR), der die Vorgabe erhält, 2036 Hektar für Windkraft aufzutun. Das wären etwa 2851 Fußballfelder voller Windkraftanlagen.
Gemessen an anderen Planungsregionen kommt das dicht bebaute Ruhrgebiet relativ einfach davon. Die Planungsregion Arnsberg, die in etwa dem Regierungsbezirk Arnsberg ohne die RVR-Kommunen entspricht, muss fast sechseinhalbmal so viel Fläche ausweisen.
Für eine RVR-Kommune hat Unna sehr viel Ackerfläche
Unklar allerdings ist, ob es Unna eher nützt oder belastet, mit den Großstädten der Metropolregion Ruhrgebiet in einen Planungstopf geworfen zu werde. Denn anders als diese hat Unna abseits der Kernsiedlungsgebiete relativ viel Platz. Fast 70 Prozent des Stadtgebietes sind nicht bebaut. Und die allermeisten dieser Freiflächen sind auch nicht bewaldet, ist Unna doch hinsichtlich der Flächennutzung vor allem eine Acker- und Weidestadt.

RVR prüft auch, was gegen neue Windkraftwerke spricht
Der RVR wird es sich vermutlich nicht so einfach machen, die künftigen Windenergiegebiete einfach dort platzieren, wo welche hinpassen. Im April hatte er in einem Gespräch mit dem Kreis Unna und seinen Kommunen die Methodik vorgestellt, mit der er bis zum Herbst einen Vorschlag erarbeiten will.
Stattdessen soll eine Flächenanalyse durchgeführt werden, in der auch Gründe betrachtet werden, die gegen die Ansiedlung einer Windenergieanlage sprechen. Dazu zählen der Abstand zu Wohngebäuden, zu Verkehrstrassen und Vogelschutzgebieten. Am Ende dieses ersten Schrittes soll eine Auswahl von „Suchräumen“ übrig bleiben, von denen der RVR aber nur jene Flächen weiter prüft, die mindestens drei Hektar groß sind. Diese Suchräume diskutiert der RVR sodann mit einer größeren Zahl von Behörden.
Unnaer Besonderheit: Der Flughafen
Dazu zählt auch die Luftsicherheitsbehörde, die speziell für Unna eine Bedeutung hat. Weite Teile des Stadtgebietes liegen unter dem Anflugkorridor des Dortmunder Flughafens und somit im Bereich des Drehfunkfeuers. Die Navigationshilfe am Ost-Ende des Flughafengeländes hat noch immer eine Berechtigung für die Flugsicherheit und könnte von Windkraftanlagen potenziell gestört werden.