Für die Stadt Unna ist die Grundsteuer B eine der wichtigsten Einnahmepositionen. 19,4 Millionen Euro soll sie im laufenden Jahr einbringen.
Trotz der Reform der Grundsteuer soll sich für die Zukunft nicht viel daran ändern – zumindest aus der Perspektive der Stadtkasse. Was die Bürger anbelangt, galt die Grundsteuer zuletzt als „unberechenbar“ in dem Sinne, dass sich nur schwer absehen lässt, wie sie sich für den einzelnen Bürger entwickeln wird.
Entwicklung für die einzelnen Eigentümer sehr uneinheitlich
Das Rathaus selbst unternahm daher zunächst eine ungewöhnliche Modellrechnung anhand von privaten Immobilien einiger Stadtbeschäftigter – und deckte dabei zwei Probleme auf. Zum einen gewann die Stadt den Eindruck, dass es eine Lastenverlagerung geben würde, durch die die Eigentümer von Gewerbegrundstücken weniger, die von Wohnimmobilien aber mehr zahlen müssten.
Zum anderen ergab sich beim näheren Blick auf die Wohnimmobilien ein eher uneinheitliches Bild: Die höhere Grundsteuerlast wäre demnach ein Mittelwert. Tatsächlich könnte es für einige wenige Bürger sogar zu einer niedrigeren Belastung kommen. Die Mehrheit aber müsste mehr zahlen, wobei es immer noch deutliche Unterschiede gibt.
Neuer Grundsteuersatz könnte über 1000 Punkten liegen
„Berechenbar“ wird die Grundsteuer wohl erst individuell anhand der Daten für jedes Grundstück. Die Bemessungsdaten dürften die Grundeigentümer inzwischen vom Finanzamt erhalten haben. Was noch aussteht, ist aber der Hebesatz, mit dem diese Werte multipliziert werden.
Die Finanzbehörde will den Kommunen einen „einkommensneutralen“ Satz vorlegen, bei dem ihr Gesamtauskommen gegenüber der alten Grundsteuer unverändert bliebe. In Unna läge er etwa über 1000.
Was die Stadt nun tatsächlich vorhat, soll sich noch in diesem Jahr klären: In der nächsten Woche soll es einen Vorschlag von der Stadt geben, ab 28. November eine politische Beratung darüber. Kommt sie zu einem Ergebnis, können die Unnaer schon vor den Bescheiden im Januar berechnen, wie hoch ihre Grundsteuerlast ist.
Das ist die Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für jeden Grundbesitz erhoben, unabhängig davon, ob dieser
land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A), bebaut oder unbebaut ist, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird (Grundsteuer B).
Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Dortmund-Unna festgelegt wird. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Stadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz.
