Die Verwaltungsspitze um Bürgermeister Dirk Wigant und Kämmerer Michael Strecker hat am Donnerstagabend (28.11.) bei einem Bürgerabend in der Stadthalle über die Pläne für die Grundsteuer B informiert. Bereits zuvor hatte der Haupt- und Finanzausschuss an selbiger Stelle die Weichen dafür gestellt.
Unterschiedliche Hebesätze
Um bei der anstehenden Grundsteuerreform die Eigentümer von Wohnhäusern nicht stark zusätzlich zu belasten, schlug die Verwaltung einen unterschiedlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbeimmobilien vor. Mit der Festsetzung von 843 Prozentpunkten für „Wohnen“ und 1679 für „Nichtwohnen“ erfolge in der Gesamtbetrachtung keine Mehrbelastung für die Steuerpflichtigen. Bislang lag der Hebesatz jeweils bei 843 Punkten.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte die Neuregelung der Grundsteuer bundesweit notwendig gemacht. Durch die neuen Messbeträge der Finanzämter wären Wohnimmobilien künftig deutlich höher und Gewerbeimmobilien niedriger bewertet worden.
Zustimmung für den Verwaltungsvorschlag
NRW hat schlussendlich das Differenzieren der Hebesätze ermöglicht, um ein Ungleichgewicht zu verhindern. Dennoch werden Wohngrundstücke durchschnittlich 15 Prozent teurer, während Gewerbegrundstücke mehr als 50 Prozent günstiger werden, erklärte Bürgermeister Dirk Wigant. Am Ende sei es „ziemlich genau aufkommensneutral“. Die Unternehmen werden aber nicht gänzlich entlastet, denn gleichzeitig erhöht Unna die Gewerbesteuer.
Schlussendlich stimmt noch der Rat am Donnerstag, 12. Dezember (17 Uhr im Rathaus), über die Ausgestaltung der Grundsteuer B an. Die Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag im Haupt- und Finanzausschuss ist allerdings ein deutlicher Fingerzeig.
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