Gaspistole: Unnaer (34) verstößt mit Erbstück gegen das Waffengesetz

Straftaten

Ein in Vergessenheit geratenes Erbstück brachte einem Unnaer (34) reichlich Ärger ein: Mit der PTB-Waffe seines verstorbenen Onkels verstieß er gegen das Waffengesetz.

Unna

, 10.10.2022, 09:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Gaspistole kaufte sein Onkel in den 80er-Jahren bei einem Versandhändler. Der 34-jährige Unnaer erhielt sie, als der Angehörige verstarb. Er deponierte sie in einem Regal im Flur und dachte irgendwann gar nicht mehr daran. Allerdings fehlte der Waffe das Prüfsiegel und damit hätte der Mann das Erbstück gar nicht besitzen dürfen. Das brachte ihn nun vor Gericht.

Leicht verlegen erschien der Unnaer jetzt zu seiner Verhandlung im Amtsgericht, ließ sich die sichergestellte Waffe noch einmal zeigen und musste dann selbst feststellen, dass kein Prüfsiegel vorhanden war. Und genau davon war er aber überzeugt gewesen, hatte sich insgesamt nichts Böses gedacht. Er habe das Erbstück an die Seite und außerhalb der Reichweite seiner Kinder abgelegt, habe dann gar nicht mehr daran gedacht, erklärte er und stimmte der Einziehung zu. Auch beteuerte er: „Kommt nicht wieder vor.“

Zu seinen Gunsten ging der Richter letztlich tatsächlich von einem fahrlässigen Verstoß gegen das Waffengesetz aus. Auch sprachen das Geständnis und ein vollkommen leeres Strafregister für den Unnaer. Für ihn endete der Fall mit 300 Euro Geldstrafe.