Falschparker: Es muss euch mal wehtun

Meinung

Verkehrssünden müssen bestraft werden. Das gilt auch für die kleinen Parkplatz-Kavaliersdelikte, denn anders lernen Menschen nicht, meint unser Autor.

Unna

, 28.07.2021, 05:55 Uhr / Lesedauer: 2 min
Der graue Wagen steht zurecht auf einem Behindertenparkplatz. Etwas weiter zurück, und der schwarze Falschparker würde den Vordermann blockieren. Viele Autofahrer müssen noch lernen - am besten mit Druck.

Der graue Wagen steht zurecht auf einem Behindertenparkplatz. Etwas weiter zurück, und der schwarze Falschparker würde den Vordermann blockieren. Viele Autofahrer müssen noch lernen - am besten mit Druck. © Marcel Drawe

Seitdem ich auf der Kornstraße einmal geblitzt wurde, fahre ich anders über die Kornstraße. Es ist einfach so: Ich erinnere mich an diesen Blitz-Schreck im Auto und dieses ärgerlich verlorene Geld. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Ich war nur einen Tacken zu schnell unterwegs. Einer von diesen Rasern, die andere gefährden, bin ich nicht. Aber genau darum geht es auch beim Falschparken: Wer sich anderen in den Weg stellt, muss mal eine Strafe bekommen, sonst lernt der Mensch nicht dazu.

Es ist umstritten: Sollte man Autos fotografieren und der Behörde melden, wenn sie auf dem Bürgersteig stehen, auf einem Behindertenparkplatz oder sonstwie im Weg? Leben und leben lassen: Eigentlich sollte man sich aus den Angelegenheiten anderer Leute heraushalten, sich nicht als „Sheriff“ aufspielen und andere anschwärzen, finde ich. Aber der Perspektivwechsel lässt die Dinge in einem anderen Licht erscheinen.

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Wer noch nie darüber nachgedacht hat, wie die Stadt und ihre Wege für einen Rollstuhlfahrer nutzbar sind, der sollte das dringend nachholen. Im Grunde müsste diese kleine Schulungseinheit Teil der Führerscheinausbildung sein, wie der Erste-Hilfe-Kurs. Warum nicht: Wer Auto fahren will, muss Theorie büffeln, Stadtfahrten und Nachtfahrten absolvieren - und auch mal eine Runde im Rollstuhl durch die City - das wäre sinnvoll.

Natürlich: Es gibt Schlimmeres, als mal halb auf dem Bürgersteig zu parken. Man kann durchaus die Frage diskutieren, ob Geldbußen und Bürgeranzeigen, die zu solchen Strafen führen, verhältnismäßig sind. Das ist richtig. Aber es kommt eben auf die Situation an: Kommt jemand im Rollstuhl oder mit dem Rollator an einem Falschparker nicht vorbei, dann hat sie oder er ein Problem, ein großes. Und wenn nun so jemand notgedrungen auf die Straße wechselt, kann das zu einer sehr gefährlichen Situation führen. Stürzt die behinderte Person sogar - und das kann schnell passieren - dann haben wir schon ganz andere Verhältnisse. Eine Verletzung durch eine solch unglückliche Notlage steht ja wohl in keinem Verhältnis zu einem lächerlichen Bußgeld von 20 oder 30 Euro.

Deswegen: Auch Menschen, die nicht aus Bosheit sondern nur mangels Nachdenken behindernd parken, müssen einmal so ein Bußgeld zahlen. Das darf ruhig mal schmerzen und ärgerlich machen: Es hilft beim Lernen.

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