Flüchtlinge privat aufnehmen: Das sind die drei wichtigen Behördengänge

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Flüchtlinge privat aufnehmen: Das sind die drei wichtigen Behördengänge

dzKrieg in der Ukraine

Wer Menschen aus der Ukraine direkt bei sich aufnimmt, seien es Verwandte oder Freunde, sollte drei Behördengänge mit den neuen Mitbewohnern machen.

Unna

, 10.03.2022, 04:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Seitdem in der Ukraine Krieg herrscht, sind viele Menschen hierzulande selbst aktiv geworden. Sie haben Freunde und Verwandte zu sich geholt, um sie vor der Gefahr im eigenen Land zu schützen. Wenn Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, aber nicht zuerst über die Erstaufnahmeeinrichtungen, wie in Unna-Massen oder Bochum ankommen, müssen die Gastgeber selbst aktiv werden.

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Wie man da am besten vorgeht, haben wir beim Kreis Unna angefragt, da hier auch die Ausländerbehörde angedockt ist. Kreissprecher Max Rolke erklärt: „Es gibt im Prinzip drei Schritte, bei denen die Gastgeber die Menschen aus der Ukraine begleiten sollten.“

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Der erste Schritt sollte direkt zur Kommune selbst führen, in der die Gastgeber wohnen. Wer also Menschen in Unna aufnimmt, geht hier ins Rathaus. Dort können die Personen, die sich nun hier befinden, beim Einwohnermeldeamt registriert werden.

Im zweiten Schritt gibt es dann den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde, also dem Kreis Unna. Rolke: „Dort erhalten die Menschen aus der Ukraine dann nach §24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) ihre Aufenthaltsgenehmigung.“

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Im dritten Schritt geht es dann zum Sozialamt, in unserem Beispiel wieder zur Kreisstadt Unna. Dort können dann Leistungen beantragt werden.

Das ist der Stand vom 10. März 2022. Da sich die Bestimmungen in jüngster Vergangenheit jedoch immer wieder geändert haben, empfiehlt sich auch ein Blick auf die Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de.

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