Mit dem Beschluss eines Rauchverbots im Freien auf bestimmten Veranstaltungen ist Holzwickede offenbar allein auf weiter Flur. Beim Städte- und Gemeindebund NRW ist bislang kein vergleichbarer Fall einer Kommune bekannt, die eine solche Regelung für kommunale Veranstaltungen einführt. „Dieses Thema wurde bislang auch nicht in Gremien diskutiert“, erklärte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer auf Anfrage.
Der Beschluss eines Rauchverbots auf Veranstaltungen der Gemeinde fiel am 27. November überraschend im Kulturausschuss mit den Stimmen von SPD, Bürgerblock und Die Partei gegen die Empfehlung der Gemeindeverwaltung. Die CDU legte am Tag danach Einspruch gegen den Beschluss ein, sodass die Umsetzung derzeit vorbehaltlich eines Ratsbeschlusses am 12. Dezember ausgesetzt ist.
Für Verwirrung sorgte noch vor dem Einlegen des Einspruchs, dass der Erste Beigeordnete Bernd Kasischke von einer sofortigen Umsetzung des Rauchverbots auch schon beim Weihnachtsmarkt ausging, obwohl eine dreitägige Einspruchsfrist gilt.
Es gibt eigentlich kaum ein Thema, bei dem sich die Mitgliedskommunen keinen Rat beim Städte- und Gemeindebund holen können. Doch von einem Rauchverbot im Freien auf bestimmten Events der Kommunen haben die kommunalen Interessenvertreter in Düsseldorf bislang noch nichts gehört.
„Unserem Verband sind solche Regelungen in unseren Mitgliedskommunen bislang nicht bekannt“, erklärte Hauptgeschäftsführer Sommer. Da das Thema auch noch nicht in den verbandseigenen Gremien diskutiert wurde, gibt es bislang auch keine offizielle Positionierung des Städte- und Gemeindebunds NRW.

Danach gefragt, wie rechtssicher ein solches Rauchverbot im Freien ist, gibt der Städte- und Gemeindebund NRW keine eindeutige Antwort ab, zumal ihm der Wortlaut des Holzwickeder Beschlusses bislang nicht vorliegt.
Hauptgeschäftsführer Sommer weist darauf hin, dass der Nichtraucherschutz in NRW umfassend und detailliert im Nichtraucherschutzgesetz von 2013 geregelt sei. „Eine weitergehende Regelung auf der Basis z.B. des Hausrechts wird nach hiesiger Einschätzung von den örtlichen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel öffentlicher Zugänglichkeit etc. abhängen.“
Rauchverbot auf Spielplätzen?
Auf EU-Ebene wird derzeit ein Rauchverbot im Freien zum Beispiel auf Spielplätzen diskutiert. Was in dieser Hinsicht auf die Kommunen zurollt, vermag der Verband jetzt noch nicht abzuschätzen. „Vor dem Hintergrund der entsprechenden Diskussion um neue, weitergehende Regelungen auf europäischer Ebene ist festzustellen, dass hier die Mitgliedsländer, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Föderalismus die Bundesländer, zuständig sind. Dies bleibt abzuwarten“, so Hauptgeschäftsführer Sommer.