In mindestens zwei Fällen haben Rewe-Kunden an der Hauptstraße in Holzwickede fälschlicherweise eine Strafe aufgebrummt bekommen, weil sie ihre Autos vermeintlich länger als die erlaubten 120 Minuten vor Ort geparkt hatten. So hatten es zumindest Kameras eines externen Dienstleisters erfasst. Was den Kameras entgangen war: Die Kunden hatten nachweislich zwei Mal an einem Tag auf dem Parkplatz geparkt, das hatte die Kamera als ein einzelnes (zu langes) Parken registriert.
Warum das System das so erfasst hat, ist noch unklar. Eine Anfrage bei der Dortmunder Betreiberfirma Loyal Parking blieb bislang unbeantwortet. Weil die Marktleitung vor Ort an die Rewe-Presseabteilung verwies, lag auch hier seitens dieser Redaktion eine entsprechende Anfrage vor, zu der sich die Rewe Gruppe jetzt äußert.
Zu Gründen für eine fehlerhafte Zeiterfassung verweist eine Sprecherin auf das Betreiberunternehmen, merkt im Fall des Holzwickeder Marktes an, dass man diesbezüglich auf Loyal Parking zugehen wolle, um den Sachverhalt zwischen Auftraggeber und Dienstleister zu erörtern.
Rewe verdient nichts an den Strafen
Grundsätzlich stelle man Parkplätze kostenlos für den Einkauf sowie während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Für einige Standorte verweist die Rewe-Gruppe auf begrenzte Kapazitäten und eine notwendige Parkscheibenregelung oder Parkzeitbefristung, um Fremd- und Dauerparken zu verhindern. Die Kaufmannsfamilie Krummenerl als Marktinhaber hatte das seinerzeit auch als Begründung für das Überwachungssystem angegeben, als das 2022 eingeführt wurde.
Loyal Parking bewirtschaftet den Parkplatz in Eigenregie, stellt den Vertragspartnern die Technik kostenfrei zur Verfügung und finanziert sich allein aus anfallenden Vertragsstrafen. Die Auftraggeber, in dem Fall Rewe, sei in keiner Weise an finanziellen Erlösen durch die Überwachung beteiligt, so die Rewe-Sprecherin.
Aus Sicht der Supermarktbetreiber verweist sie auf die Informationen zum Parken durch Beschilderung und eine akzeptable Höhe der Vertragsstrafe: „Der Bundesgerichtshof hält Vertragsstrafen von bis zu 30 Euro für regelwidriges Parken oder Verstoß gegen die Parkscheibenpflicht für angemessen.“ Rewe beauftrage keine Dienstleister, die höhere Vertragsstrafen verlangen.
Bei einmaligem Vergehen würden die Dienstleister zumeist aus Kulanz die Strafe erlassen, sofern Fahrzeughalter nachweisen, dass sie im Rewe eingekauft haben. Hier und bei sonstigen Widerrufen sollten sich aus Rewe-Sicht betroffene Kunden direkt an das für die Parkraumüberwachung zuständige Unternehmen wenden. In den Holzwickeder Fällen wurden die Einsprüche im Kundensinn durch die Marktleitung durchgesetzt. Das sei aber eigentlich nicht Aufgabe der Mitarbeiter vor Ort, so die Sprecherin.
