Zwischen Holzwickede und Opherdicke liegt ein idyllisches Waldstück und verläuft die Holzwickeder Straße. Fernab von Wohnbebauung nutzen vor allem Hundebesitzer ungenutzte Fläche neben der Straße und zwischen einem Acker, einem Radweg und einem Forstweg, um ihre Autos während der Spaziergänge zu parken. Entsprechend groß war gegen Ende des Vorjahres die Aufregung, als sich an Windschutzscheiben schriftliche Ermahnungen des Ordnungsamtes fanden.
Herrschte zunächst Verwirrung, ob die Zettel überhaupt authentisch seien, stellte das Amt auf Anfrage klar: Das seien übliche Verwarnungen, die man für verschiedene Ordnungsvergehen nutze, um nicht direkt ein Verwarn- oder Ordnungsgeld zu verlangen. Ordnungsamtsleiterin Stefanie Heinrich machte seinerzeit auch deutlich, dass bei Nichtbeachtung und Beeinträchtigung des angelegten Radweges ein Bußgeld bis zu 75 Euro möglich sei.
Ordnungsamt spricht Verwarngelder über 10 Euro aus
So teuer ist es für Fahrzeughalter jetzt nicht geworden, aber diese Redaktion hat Kenntnis von mindestens zwei Verwarngeldbescheiden über 10 Euro, die zwei Holzwickeder zahlen sollen, weil sie an dem Landschaftsschutzgebiet entlang der Holzwickeder Straße widerrechtlich geparkt haben sollen. Begründet wird die Parksünde mit dem dritten Absatz im Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung: Parken im Bereich einer Grundstücksein- und Ausfahrt.
Sowohl die örtliche Ackerfläche als auch die Zuwegung in den Wald liegen demnach auf privatem Grund und müssen laut Ordnungsamt freigehalten werden, wie Melina Dota als stellvertretende Leiterin klarstellt. „Auch der Radweg selbst darf selbstverständlich nicht zugeparkt werden“, so Dota. Und auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinde sich eine Feldeinfahrt, die freizuhalten sei.

Nach Ansicht des Ordnungsamts verbleibt am Waldrand eine Fläche zwischen Kreisstraße und Radweg in Fahrtrichtung zur Massener Straße. Die umfasst rund 30 Quadratmeter, auf denen man ein Auto abstellen darf. Als ein Betroffener kann Bernd Dahm die Argumentation der Ordnungsbehörde nicht nachvollziehen. Statt 10 Euro zu zahlen, hat er Widerspruch eingelegt. Ein Aspekt, den er anführt: Das betreffende Flurstück sei in privater Hand und nirgends werde kenntlich gemacht, ob und wo es sich um eine Zufahrt handele.
„Wenn mein Widerspruch abgelehnt wird, werde ich meinen Anwalt aufsuchen und mich mindestens beraten lassen. Rechtsschutzversichert bin ich und würde auch klagen“, sagt Dahm. Seinem Widerspruch zufolge habe es den Eigentümer nie gestört, dass vor Ort geparkt wird. Sollte sich das geändert haben, sei es an ihm, dies kenntlich zu machen. Es sei allerdings nicht Aufgabe des Ordnungsamtes, an einer Kreisstraße entsprechende Verwarngelder einzufordern.
Ein Video von der Parksituation vor Ort finden Sie unter hellwegeranzeiger.de/holzwickede