Seltsame Strafzettel Autofahrer in Holzwickede verunsichert

Seltsame Strafzettel verunsichern Autofahrer: Ordnungsamt klärt auf
Lesezeit

Parallel zur A1 zwischen Billmericher Weg und Holzwickeder Straße liegt ein Wäldchen, das sehr beliebt bei Spaziergängern und Hundebesitzern ist. Um die Wege zwischen den Bäumen zu erreichen, kommen viele Menschen mit dem Auto an und stellen diese an den Waldzugängen am Straßenrand ab. Doch eben diese Autobesitzer finden in letzter Zeit regelmäßig einen Zettel unter den Scheibenwischern.

Auf dem Zettel steht: „Glück gehabt! Sie haben Ihr Fahrzeug nicht entsprechend der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellt. Wir hoffen, dass Sie zukünftig die Regelung der StVO einhalten und damit ein Verwarngeld vermeiden. Verwarnungsgeld 0,00 EUR. Mit freundlichen Grüßen Ihr Fachbereich Sicherheit u. Ordnung“. Versehen ist das Ganze mit einem Briefkopf der Emscherquellgemeinde Holzwickede.

Was hingegen fehlt: Eine Erklärung, worin der Verstoß gegen die (StVO) genau bestanden hat. Auch Kontaktmöglichkeiten, ein Ausstellungsdatum oder eine Identifizierungsmöglichkeit des zettelverteilenden Mitarbeiters fehlen.

Ein Zettel, der auf ein mögliches Fehlverhalten hinweist.
Der straffreie Strafzettel, der an der Holzwickeder Straße verteilt wurde. © privat

Einem Anwohner, der sich anonym an die Redaktion gewandt hat, kommt das seltsam vor, sagt er: „Seit vielen Jahren parken wir und viele andere Menschen an dieser Stelle. Viele Menschen sind verunsichert, manche sind auch verärgert und halten das Ganze für einen Fake.“

Doch das ist nicht der Fall, wie sich bei einer Anfrage an die Holzwickeder Gemeindeverwaltung herausstellt. Tatsächlich steckt das Ordnungsamt hinter den Zetteln, wie Leiterin Stefanie Heinrich erklärt: „Solche Zettel zu verteilen, ist nicht ungewöhnlich.“ Die Zettel sollen Verkehrsteilnehmer, die gegen die StVO verstoßen, auf Fehlverhalten aufmerksam machen, ohne dass direkt ein Bußgeld fällig wird.

Am häufigsten würden diese Zettel dort verteilt, wo Autos auf Gehwegen abgestellt werden. „Das ist überall dort verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist“, so Heinrich. Heißt im Klartext: Dort, wo Autofahrer diese Form von Zettel an ihren Fahrzeugen vorfinden, drohen in Zukunft Bußgelder. Auch wenn an der Stelle Autos schon seit Jahrzehnten abgestellt werden.