Grundsteuerreform
Grundsteuer C: Kommunen können bei unbebauten Flächen Kasse machen
Ein wenig beachtetes Detail der Grundsteuerreform hat für Kommunen gewinnbringendes Potenzial: Für Grund und Boden ohne Bebauung sollen die Eigentümer künftig stärker zur Kasse gebeten werden.
Christian Weller besitzt ein Filetgrundstück in Fröndenberg. Die Fläche in einer Villenkolonie möchte er gern bebauen, darf es bislang aber nicht. Mit der Grundsteuer C sollen bald solche unbebauten Flächen besteuert werden.
Hauseigentümer sitzen in diesen Tagen vor den Formularen ihrer Finanzämter und machen Angaben über ihren Grundbesitz. Die große Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus. Im Zentrum steht dabei die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke. Doch nicht nur sie wird komplett reformiert.
Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern
Das neue Grundsteuer- und Bewertungsgesetz räumt den Kommunen demnächst auch die Möglichkeit ein, für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festzulegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt.
„Diese sogenannte Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen“, kommentiert das Bundesfinanzministerium.
Die Stadt Fröndenberg teilt auf Nachfrage mit, dass auch heute schon unbebaute Grundstücke bei der Erhebung der Grundsteuer B berücksichtigt würden, allerdings mit einem „angepassten Grundsteuermessbetrag“.
„Angepasst“ heißt: Die Steuer für eine Brachfläche ist aktuell deutlich geringer als jene für ein Hausgrundstück. Christian Weller bestätigt dies, ist aber dennoch mehr als unzufrieden. Sein im Zuge einer Erbschaft von einem großen Hausgrundstück abgetrenntes Areal darf er nicht bebauen, weil hierfür das Einverständnis der Nachbarn in der Siedlung fehlt.
Stadt Fröndenberg kennt Zahl unbebauter Flächen nicht
Die neue Grundsteuer C, die ab 2025 von den Städten und Gemeinden eingeführt werden kann, würde mit Grundbesitzern wie Christian Weller daher definitv die Falschen treffen. Der Lenkungszweck der Steuer verfolge das Ziel, Spekulationen auf die Grundstückpreisentwicklung vorzubeugen, heißt es dazu aus dem Rathaus in Fröndenberg.
Kämmerer Heinz-Günter Freck: „Da haben wir nach diesseitiger Einschätzung allerdings aktuell kein hervorhebenswertes Problem in Fröndenberg.“ Die Anzahl der unbebauten Grundstücke in der Stadt liege momentan nicht vor.
Allerdings könne man sie künftig mit der neuen Software ermitteln. „Da alles noch sehr unbestimmt ist, besteht noch keine Vorstellung darüber, ob überhaupt ein Ertrag aus einer Grundsteuer C gezogen werden kann“, sagt Freck.
Diese neue Steuerart käme auf die Fröndenberger ohnehin nur dann zu, wenn der Rat einen entsprechenden Satzungsbeschluss fassen möchte.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie HA+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie HA+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.