
Seit 1994 könnte dieses Grundstück mitten im Wohngebiet „In den Erlen“ in Fröndenberg mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Doch Eigentümer Christian Weller stößt auf Barrieren, die das Baurecht aufstellt. © Archiv/Marcus Land
Grundsteuer C: Kommunen können bei unbebauten Flächen Kasse machen
Grundsteuerreform
Ein wenig beachtetes Detail der Grundsteuerreform hat für Kommunen gewinnbringendes Potenzial: Für Grund und Boden ohne Bebauung sollen die Eigentümer künftig stärker zur Kasse gebeten werden.
Christian Weller besitzt ein Filetgrundstück in Fröndenberg. Die Fläche in einer Villenkolonie möchte er gern bebauen, darf es bislang aber nicht. Mit der Grundsteuer C sollen bald solche unbebauten Flächen besteuert werden.
Hauseigentümer sitzen in diesen Tagen vor den Formularen ihrer Finanzämter und machen Angaben über ihren Grundbesitz. Die große Grundsteuerreform wirft ihre Schatten voraus. Im Zentrum steht dabei die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke. Doch nicht nur sie wird komplett reformiert.
Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern
Das neue Grundsteuer- und Bewertungsgesetz räumt den Kommunen demnächst auch die Möglichkeit ein, für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festzulegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt.
„Diese sogenannte Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen“, kommentiert das Bundesfinanzministerium.
Die Stadt Fröndenberg teilt auf Nachfrage mit, dass auch heute schon unbebaute Grundstücke bei der Erhebung der Grundsteuer B berücksichtigt würden, allerdings mit einem „angepassten Grundsteuermessbetrag“.
„Angepasst“ heißt: Die Steuer für eine Brachfläche ist aktuell deutlich geringer als jene für ein Hausgrundstück. Christian Weller bestätigt dies, ist aber dennoch mehr als unzufrieden. Sein im Zuge einer Erbschaft von einem großen Hausgrundstück abgetrenntes Areal darf er nicht bebauen, weil hierfür das Einverständnis der Nachbarn in der Siedlung fehlt.
Stadt Fröndenberg kennt Zahl unbebauter Flächen nicht
Die neue Grundsteuer C, die ab 2025 von den Städten und Gemeinden eingeführt werden kann, würde mit Grundbesitzern wie Christian Weller daher definitv die Falschen treffen. Der Lenkungszweck der Steuer verfolge das Ziel, Spekulationen auf die Grundstückpreisentwicklung vorzubeugen, heißt es dazu aus dem Rathaus in Fröndenberg.
Kämmerer Heinz-Günter Freck: „Da haben wir nach diesseitiger Einschätzung allerdings aktuell kein hervorhebenswertes Problem in Fröndenberg.“ Die Anzahl der unbebauten Grundstücke in der Stadt liege momentan nicht vor.
Allerdings könne man sie künftig mit der neuen Software ermitteln. „Da alles noch sehr unbestimmt ist, besteht noch keine Vorstellung darüber, ob überhaupt ein Ertrag aus einer Grundsteuer C gezogen werden kann“, sagt Freck.
Diese neue Steuerart käme auf die Fröndenberger ohnehin nur dann zu, wenn der Rat einen entsprechenden Satzungsbeschluss fassen möchte.
Grundsteuer C: Das Motiv des Gesetzgebers
- Insbesondere in Ballungsgebieten bestehe ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke werde vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten, heißt es im Bundesfinanzministerium.
- Grundstücke würden teilweise nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindere, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht.
Geboren 1972 in Schwerte. Leidenschaftlicher Ruhrtaler. Mag die bodenständigen Westfalen. Jurist mit vielen Interessen. Seit mehr als 25 Jahren begeistert an lokalen Themen.
