© Udo Hennes
Der Regierungswechsel in Berlin hat auch bei der Schutzgemeinschaft Fluglärm Erwartungen erweckt. Nun aber weichen sie der Ernüchterung. Zumindest der Koalitionsvertrag gebe keine Hoffnung auf Hilfe.
Von der neuen Bundesregierung hatte sich die Schutzgemeinschaft Fluglärm durchaus etwas erhofft. Die Beteiligung der Grünen, aber auch die parteiübergreifenden Versprechen, den Klimaschutz zu einem der Hauptthemen des Regierungshandelns zu machen, ließ Veränderungen erwarten, die den Flugverkehr beschränken und den Anliegen der Schutzgemeinschaft dienen. Aber dem ist wohl nicht so.
Die Bürgerinitiative hat sich mit dem Koalitionsvertrag der drei Ampelpartner beschäftigt und kommt nun zu einem ernüchternden Fazit. Dass den Themen Lärm und Schadstoffausstoß durch die Luftfahrt nun ein Stellenwert eingeräumt werde, der zu einer Verbesserung der Lebenssituation in der Nachbarschaften führen kann, daran seien „erhebliche Zweifel angebracht“, erklärt der SGF-Vorsitzende Mario Krüger nun.
Forderungen von Lärmschutzinitiativen und Umweltverbänden nach einem Abbau von Kurzstreckenflügen und von Subventionen des Luftverkehrs werde von den drei Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP bislang nicht entsprochen. Insgesamt bewertet Krüger die Aussagen, die der Koalitionsvertrag zum Thema Luftverkehr enthält, als „dürftig“.
Gerade das Thema „Subventionen“ ist für die Zukunft des Flughafens in Dortmund von entscheidender Bedeutung. Hintergrund: Der Verlustausgleich des Flughafens durch seinen Mehrheitseigentümer, die Dortmunder Stadtwerke DSW21, ist von der EU-Kommission gedeckelt worden, das maximal zulässige Subventionsvolumen bald ausgeschöpft. Coronabedingt hatte die EU Deutschland die Möglichkeit eingeräumt, einigen Flughäfen Sonderhilfen zu gewähren. Die alte Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel wählte dafür 15 Standorte aus, zu denen der in Dortmund aber nicht zählte. DSW21-Chef Guntram Pehlke hat daraufhin Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Entscheidend für den Fortbestand des Dortmunder Flughafens wird es sein, in naher Zukunft einen kostendeckenden Betrieb zu erreichen – was allerdings über Jahrzehnte hinweg nie gelungen ist.
Weiterer Druck könnte durch eine nahende Entscheidung zur Nachtflugregel entstehen. Am 25. und 26. Januar behandelt das Oberverwaltungsgericht in Münster Klagen gegen die Betriebszeitengenehmigung. Sollte das Gericht den Zeitraum für Starts und Landungen in Dortmund wieder einkürzen, würde die „Startbahn Ruhrgebiet“ vielleicht auch für Fluggesellschaften weniger interessant. So zumindest hatte es der Flughafen selbst oft kommuniziert.
Verwurzelt und gewachsen in der Hellwegbörde. Ab 1976 Kindheit am Hellweg in Rünthe. Seit 2003 Redakteur beim Hellweger Anzeiger. Hat in Unna schon Kasernen bewacht und grüne Lastwagen gelenkt. Aktuell beäugt er das politische Geschehen dort und fährt lieber Fahrrad, natürlich auch auf dem Hellweg.