Draußen sitzen und gemütlich essen und trinken: Dafür erhebt die Stadt Unna eine sogenannte „Sondernutzungsgebühr“, wenn Tische und Stühle im öffentlichen Raum stehen. 2020 wurde sie den Gastronomen für die Zeit des Lockdowns erlassen.

© Sebastian Pähler

Politik könnte Unnas Wirten erneut die Gebühren für Außengastronomie erlassen

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Die Kneipen, Eiscafés und Restaurants sind seit Monaten zu. Wenn sie zumindest draußen wieder Gäste bedienen dürfen, zahlen sie dafür eine Gebühr an die Stadt – eigentlich.

Unna

, 21.03.2021, 14:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Tische und Stühle, an denen es sich in der Unnaer Fußgängerzone gemütlich ein Eis essen oder einen Kaffee trinken lässt: Sollten sie irgendwann nach Ende des Lockdowns wieder draußen stehen, dann müssen die Gastonomen dafür eigentlich eine Gebühr bezahlen. Diese „Sondernutzungsgebühr“ für Außengastronomie wurde Unnas Gastronomen 2020 erlassen – auch für 2021 wäre dies denkbar.

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„Unnas Gastronomie und Einzelhandel geht es richtig schlecht. Unsere Ortsvorsteherin in Unna-Mitte berichtet von Gesprächen mit Händlern und Gastronomen, denen das Wasser bis zum Hals steht. Durch einen Erlass der Sondernutzungsgebühr könnten wir ihnen ein wenig helfen“, regte Claudia Keuchel, Fraktionsvorsitzende der Unnaer Grünen, im Hauptausschuss am Donnerstag an. 2020 hatte die Stadt Unna darauf verzichtet, diese Gebühr für den Zeitraum des Lockdowns zu erheben.

Generell gelte: „Es wird nur etwas gezahlt, wenn Tische und Stühle auch draußen stehen“, sagte Bürgermeister Dirk Wigant. Unnas Gastronomie und Handel in Unna seien ein „sehr, sehr hohes Gut“, das nur sehr schwierig wieder herzustellen wäre, so Wigant weiter. In der Ratssitzung im 22. April soll nun entschieden werden, ob die Gebühr für dieses Jahr erlassen wird.