Der Streit um ein neues Parkplatzkonzept hat Unna im Frühling und Sommer stark beschäftigt. Doch einen breiten Konsens gab es nicht: Deswegen trat die Politik auf die Bremse und auch die Stadtverwaltung nahm den Fuß vom Gas. Jetzt geht es auf die Zielgerade: Der Park-Plan soll in Kürze umgesetzt werden. Wir erklären, worauf sich Autofahrer einstellen müssen.
Parken ist in Unna ein großes Thema
Was soll sich durch das neue Parkkonzept verändern?
Ziel der Stadt Unna ist es, den Autoverkehr in der Innenstadt auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Damit soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhöhung der Lebensqualität im Innenstadtbereich geleistet werden.
„Da innenstadtnah fußläufig ausreichend Stellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen zur Verfügung stehen, sollten die Verkehrsströme in die Parkhäuser und Tiefgaragen gelenkt werden, um den Innenstadtbereich zu entlasten“, heißt es von der Stadt. Die neue Parkgebührenordnung sei dafür ein Baustein.

Wie teuer soll das Parken werden?
Einen Stundentarif von 5 Euro hätte sich ein Teil der Grünen durchaus vorstellen können, hatte der Bündnisgrünen-Fraktionssprecher Karl Dittrich im März erklärt. Am Ende plante das Rathaus mit 3,60 Euro. Von diesem Kompromiss waren aber längst nicht alle überzeugt. Es hagelte Kritik.
Bei einem Konsens wäre das Parkraumbewirtschaftungskonzept für Unnas Innenstadt am 30. Mai verabschiedet worden. So ging es zurück an den Konzepttisch. Ein vom City-Werbering anberaumtes Gespräch mit allen Beteiligten soll schließlich zum „Schulterschluss“ geführt haben. Seitdem soll das Parken unter freiem Himmel 2,50 Euro kosten.
Das ist auch die Zahl, die nun in der Parkgebührenordnung verankert werden soll. Konkret geht es darum, die Parkgebühren innerhalb des Verkehrsrings (Südring, Ostring, Beethovenring und Käthe-Kollwitz-Ring) von derzeit 1,50 Euro (Höchstbetrag: 5 Euro) in der Stunde auf 2,50 Euro anzuheben. Die Parkzeit soll auf 3 Stunden begrenzt werden.
Die Parkgebühren im Innenstadtbereich – außerhalb des Verkehrsrings – sollen von derzeit 60 Cent (Höchstbetrag: 2 Euro) in der Stunde auf 1,50 Euro angehoben werden. Damit sollen diese an die Parkhaus-Gebühren der Wirtschaftsbetriebe der Stadt (WBU) angepasst werden. Darüber hinaus soll es einen Kurzzeit-Tarif geben: 1 Euro für 40 Minuten. Eine Parkzeitbegrenzung soll es nicht geben.
In welcher Zeit werden Parkgebühren überhaupt fällig?
Wie bisher müssen Autofahrer von montags bis samstags von 8 bis 19 Uhr Parkgebühren entrichten. An Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken gebührenfrei. Es gibt Ausnahmen: Die Parkplätze am Nordring/Zentrum für Information und Bildung und an der Massener Straße sind dauerhaft kostenpflichtig.
Fällt ein Parkautomat aus, sind die Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Parkscheibe auszulegen. Das Parken ist dann kostenfrei – bis zur maximal vorgesehenen Höchstparkdauer.

Welche Änderungen gibt es darüber hinaus?
E-Autos dürfen mit Einführung des neuen Konzepts nicht mehr drei Stunden lang kostenlos mit Parkscheibe parken. Diese Regelung entfällt. Bei Parkflächen mit Ladesäulen soll eine Höchstparkdauer von 3 Stunden eingeführt werden.
Das sogenannte „Brötchenticket“ – 20 Minuten parken für 10 Cent – findet in der neuen Gebührenordnung keine Berücksichtigung mehr.
Ab wann soll das neue Konzept gelten?
Der Rat der Stadt soll das neue Parkkonzept am Donnerstag, 7. Dezember, beschließen. Geplant ist, dass die neue Gebührenordnung am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
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