Komplizierter, aber hoffentlich nicht härter Steuersätze in Unna für 2025

Steuersätze für 2025: Komplizierter, aber hoffentlich nicht härter
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Die Frage nach der Gerechtigkeit der Besteuerung hat sich in Unna ausgerechnet nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergeben. Dieses hatte die seit Jahrzehnten übliche Grundsteuerpraxis in Deutschland beanstandet und eine Reform verlangt.

Grundbesitzer mussten für ihre Immobilien zusätzliche Steuererklärungen abgeben, die Finanzämter neue Messbeträge festsetzen – mit dem Ergebnis, dass sich in Unna eine Verschiebung der Belastung abzeichnete. Wohngrundstücke drohten stärker belastet zu werden, Gewerbeliegenschaften entlastet. Zudem könnte es eine größere Streuung der tatsächlichen Steuerbelastung für Wohngrundstücke geben.

Grundsteuer B hat künftig zwei Kategorien

Zumindest die Lastverlagerung vom Gewerbe zum Wohnen hofft die Stadt nun ausgeglichen zu haben. Dafür greift sie allerdings zu einem Steuermodell, das komplizierter als das bisherige ist. Erstmals gibt es in Unna einen „differenzierten Hebesatz“, im Grunde also zwei unterschiedliche Grundsteuer-B-Kategorien.

Kämmerer Michael Strecker steht in der Bürgerhalle des Unnaer Rathauses.
Kämmerer Michael Strecker rechnet vor, dass der differenzierte Hebesatz für die Grundsteuer B der Stadt keine Steigerung der Einnahmen bringt. © Stadt Unna

Dabei sichert die Stadt zu, keine weiteren Einnahmen durch die wichtige Grundsteuer B beziehen zu wollen. 2025 rechnet Kämmerer Michael Strecker aus dieser Einkommensquelle mit 19,6 Millionen Euro. Wer tiefer in die Zahlen blicke, sehe für die Unterkategorie Wohnen sogar eine Senkung um insgesamt 220.000 Euro.

Hebesatz fürs Wohnen bleibt unverändert

Wer schon vor den Bescheiden im Januar für sich ausrechnen will, wie hoch künftig seine Grundsteuerzahlungen an die Stadt ausfallen, muss seinen neuen Messbetrag mit dem Hebesatz „hebeln“. Für die Kategorie „Wohnen“ bleibt der Hebesatz durch die Differenzierung unverändert bei 843 Punkten.

Für die Kategorie „Nichtwohnen“, zu der Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke zählen, setzt die Stadt hingegen einen neuen Hebesatz von 1679 Punkten ab Januar fest. Der neue Satz wirkt optisch beeindruckend. Allerdings verweist die Stadt darauf, dass die künftig gültigen Messbeträge für jene Grundstücke im Durchschnitt um 50 Prozent unter den bisherigen liege, sodass unterm Strich auch hier keine Mehrbelastung entstehe.

Das Aluwerk Unna mit dem markanten Turmvergütungsofen am Uelzener Weg.
Das Aluminiumwerk Unna hatte Pläne für eine Anhebung der Gewerbesteuer scharf kritisiert und dabei auch Einblick in die eigenen Zahlen gewährt. Die ursprüngliche Planung der Stadt hätte dem Unternehmen rund 813.000 Euro mehr Steuern auf Basis der Prognosezahlen von für 2024 abverlangt. Mit der moderateren Anhebung auf „nur“ 528 Punkte dürften es immer noch über 400.000 Euro sein. © Marcel Drawe

Gewerbesteuer steigt um 9,8 Prozent

Mehreinnahmen verspricht hingegen die Festsetzung der Gewerbesteuer. Ursprünglich hatte die Stadt eine Anhebung damit begründet, dass die Betriebe bei der Grundsteuer entlastet würden, was nun aber über den differenzierten Hebesatz verhindert wird. Dennoch wird der Satz für die Gewerbesteuer angehoben – zwar nicht auf 595 Punkte, wie anfangs angekündigt, aber dennoch um 9,8 Prozent von 481 auf 528 Punkte.

Wie viel Geld letztlich in die Kasse der Kommune kommt, hängt von den Gewinnen der Unternehmen ab. 2023 landeten mehr als 50 Millionen Euro an Gewerbesteuern in der Stadtkasse, 2024 könnten es noch mehr werden.

Eine Hundeführerin des Roten Kreuzes lobt ihren Hund im Gebüsch sitzend für seine Arbeit.
Wer seinen Vierbeiner zum Rettungshund ausbildet und ihn etwa beim Technischen Hilfswerk oder dem Roten Kreuz ehrenamtlich tätig werden lässt, kann ihn bei der Stadt Unna gegen Nachweis von der Steuer befreien lassen. © Stefan Milk

Steuerbefreiung für Rettungshunde

„Optisch angehoben“ wird überdies die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und zwar von 447 auf 540 Punkte. Allerdings soll diese Anhebung ebenfalls nur die Senkung der Messbeträge ausgleichen und Unnas Einnahmen aus dieser Steuerart stabilisieren.

Echte Entlastung hingegen dürfen die Halterinnen und Haltern von Rettungshunden erwarten. Sie können ab 2025 von der Hundesteuer befreit werden. Ansonsten lässt die Stadt die Hundesteuer unangetastet: Ein einzelnes Tier kostet jährlich 108 Euro, bei Rudelbildung steigt die Besteuerung für jedes Einzelne Tier auf bis zu 132 Euro pro Jahr.