Das Ausleihen von Fahrrädern ist in Unna problemlos möglich – selbst E-Lastenräder gibt es im Angebot. Auf E-Scooter können die Unnaer bislang nicht zurückgreifen. Dabei hatten sich zwei Anbieter bereits für ein Engagement in der Stadt interessiert.
Zwei Interessenbekundungen
Ein Sharing-Angebot der elektrischen Roller könnte besonders attraktiv für Unna werden, sollte der Kreis seinen neuen Nahverkehrsplan so umsetzen wie angekündigt. Ab 2026 würde der Busverkehr erheblich reduziert: Das Netz an Bushaltestellen soll ausgedünnt werden und ganze Linien sollen wegfallen.
Noch sind die E-Leihroller für Unna aber Zukunftsmusik. „Es hat in den vergangenen vier Jahren zwei lose Interessensbekundungen gegeben, in Unna E-Scooter aufzustellen“, sagt Stadtsprecher Kevin Kohues.
Zuletzt habe sich ein Unternehmen im laufenden Jahr an die Stadtverwaltung gewandt. Konkret wurde es aber nie. Kohues erläutert, dass es jeweils E-Mail-Anfragen waren, die gleichlautend wohl in den Postfächern Hunderter anderer Kommunen gelandet sind.
Verwaltungsseitig habe es „bisher keine Bestrebungen gegeben“, einen Sharing-Anbieter nach Unna zu locken.
Ordnungsamt muss Aufstellen genehmigen
Das Aufstellen der E-Roller muss vom Ordnungsamt der Stadt grundsätzlich als Sondernutzung genehmigt werden, sagt Kevin Kohues. Allerdings bedürfe es wohl auch eines politischen Beschlusses, weil die E-Roller als Maßnahme aus dem Mobilitätskonzept der Stadt zu verstehen wären.
Das E-Scooterfahren hat die Stadt längst im Blick. Als kürzlich ein Radfahrverbot für die Fußgängerzone von der Verwaltung angekündigt wurde, waren die Roller inkludiert. Die Politik stoppte den Beschluss zwar vorerst, weil sie sich übergangen fühlte – trotzdem zeigt das Vorhaben, dass das Fahren der E-Roller auch ohne Leihangebot vor Ort eine Rolle spielt.

Kevin Kohues spricht beim E-Roller-Sharing von einer zukünftigen Option. Er verweist auf das Mobilitätskonzept. Darin heißt es: „Neben einem Bikesharing-Angebot kann auch die Implementierung eines E-Tretroller-Angebots sinnvoll sein.“ Es könnten andere Nutzergruppen angesprochen werden als beim Bikesharing. Wichtig sei dabei, dass Rahmenbedingungen und Restriktionen für die Nutzung festgelegt werden.
Es sei zwischen den Vorteilen der individuellen flexiblen Mobilität und den aus anderen Städten bekannten Nachteilen sorgsam abzuwägen, so der Stadtsprecher. Er nennt dabei beispielsweise das Blockieren von Fuß- und Radwegen durch „wildes Parken“ und die Unfallgefahr.
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