Auf diesen Ärger scheint die Stadt Unna zu hoffen Klagewelle als politisches Machtwort

Umstrittene Steuerreform: Klagewelle als politisches Machtwort
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Sebastian Smulka

Wer die Forderungen eines möglichen Prozessgegners schon wegen eines Formfehlers abschmettern kann, zögert in der Regel nicht, dies auch zu tun. Unnas Nachhilfe für Bürgerinnen und Bürger im Fach „Widerspruch gegen die Grundsteuer“ kann deshalb durchaus dazu dienen, das Rathaus von einem solchen Verdacht freizusprechen.

Mehr noch: Immer wieder hat man aus den Äußerungen der Verwaltungsspitze um Bürgermeister Dirk Wigant und aus dem Handeln der Behörde gegenüber den Bürgern den Eindruck gewonnen, dass man einer Klagewelle gegen die Grundsteuer doch auch etwas Gutes abgewinnen könne.

Eine Klagewelle wäre ein starkes Signal der Betroffenen

Inzwischen ist klar, welches Chaos die Reform ausgelöst hat. Die Kommunen gewinnen durch sie rein gar nichts, dürfen sich aber den durchaus verständlichen Ärger der Betroffenen anhören. Sollte sich dieser Ärger – nicht nur aus Unna – irgendwann in konzentrierter Form beim Verwaltungsgericht aufhäufen, wäre es eine Situation, die auch höhere Politikebenen zur Kenntnis nehmen müssten. Mögen die Erfolgsaussichten der Widersprüche und Klagen noch so gering sein, ist ihr politisches Signal doch deutlich: Diese Reform muss reformiert werden.

Stadt und Bürger stehen am Ende der Entscheidungskette

Hinter den Bescheiden, die viele Bürgerinnen und Bürgern in Unna mit erheblichen Anhebungen der Grundsteuern belasten, steht eine lange Entscheidungskette, deren Akteure sich nun gegenseitig die Zuständigkeit zuschieben können und die den Bürger ratlos lässt mit der Frage, wie er sich nun wehren kann: Die Stadt rechnet mit neuen Messbeträgen des Finanzamtes, das wiederum eine Landesentscheidung umsetzt, für die Grundsteuer kein eigenes Reformkonzept zu entwickeln, sondern das vielfach gescholtene „Scholz-Modell“ des Bundes zu übernehmen. Andere Bundesländer haben sich mehr Mühe gemacht und stoßen mit den Ergebnissen auf mehr Akzeptanz beim Bürger.

Und das sollte auch das Ziel sein für die Politik in NRW: Hinweise, dass die Grundsteuer nach dem alten Modell nicht in allen Fällen gerecht war, hatte das Bundesverfassungsgericht durchaus berechtigt ausgesprochen, hatte sie doch gleichartige Grundstücke teils sehr unterschiedlich veranlagt. Aktuell aber ersetzt die Grundsteuerberechnung nur alte Ungerechtigkeiten durch neue. Und dieses Problem ist nicht im Unnaer Rathaus entstanden.