Im November 2024 hatte das Amtsgericht Lünen bereits erstmals gegen Marko Mecke (52) aus Werne verhandelt. Es ging um Tierquälereien und Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Doch der Prozess wurde damals überraschend ausgesetzt, weil die Staatsanwaltschaft weitere Anklagepunkte eingereicht hatte. Das Gericht kündigte daraufhin neue Termine an. Die stehen nun fest.
Gegen den Schlachthofbetreiber und Inhaber der einst renommierten Fleischerei Mecke in Werne und Lünen wird an acht Terminen verhandelt. Auftakt ist am 14. Mai (Mittwoch). Es folgen im Rhythmus von einer beziehungsweise zwei Wochen die weiteren Termine, jeweils mittwochs, bis zum 6. August. Die öffentlichen Sitzungen starten immer um 9 Uhr im Saal 127 des Amtsgerichtes in Lünen.

Mehr Fälle von Tierquälerei
Der Firmenchef sollte sich im November 2024 in elf Fällen verantworten. Bereits zuvor waren zwei seiner Mitarbeiter verurteilt worden. In deren Verfahren wiesen sie dem Firmenchef große Schuld an den Quälereien zu. Das sah offenbar auch die Staatsanwaltschaft so und erweiterte die Anklage. Wörtlich meinte Staatsanwältin Jennifer Preys im November-Verfahren in Richtung Marko Mecke: „Ich werde eine Nachtragsanklage gegen Sie erheben.“ Man sei zu dem Schluss gekommen, dass sich der Geschäftsführer auch sämtliche Taten seiner Angestellten zurechnen lassen müsse.
Das ist eine Auffassung, die sich auch im Urteil des Landgerichtes Dortmund widerspiegelt. Das hatte am Dienstag, 1. April, das Berufungsurteil gegen einen Mecke-Mitarbeiter gesprochen. Die Staatsanwaltschaft wollte ein härteres Urteil als zwei Jahre auf Bewährung gegen den Mitarbeiter erreichen. Doch das Landgericht wies dieses Ansinnen zurück. Und verwies in seinem Urteil auf den Firmenchef.
Druck durch Marko Mecke
Der Mitarbeiter habe zwar Tierquälereien begangen, die er zudem von Beginn an eingeräumt hatte, aber immer auf den enormen Druck hingewiesen, den sein Chef auf ihn ausgeübt habe. Das sah auch die Kammer des Dortmunder Landgerichtes so. Zwar seien seine Taten boshaft und sadistisch gewesen, der Angeklagte selbst sei aber kein Sadist. Sondern der Druck durch Firmenchef Marko Mecke sei der Grund für seine Taten.
Druckmittel sei nicht nur der drohende Jobverlust gewesen, sondern die Drohung des Rausschmisses aus der Mecke gehörenden Wohnung, in der der Mitarbeiter mit seiner mehrköpfigen Familie wohnte. Die Staatsanwaltschaft mochte dieser Begründung nicht folgen und will eine Revision des Urteils erreichen, dann vor dem Oberlandesgericht Hamm. Doch nun steht erst einmal der spektakuläre Prozess gegen Marko Mecke an.
Bewährung für Ex-Mecke-Mitarbeiter: Richter widersprechen Oberstaatsanwalt
Urteil im Prozess gegen Mecke-Mitarbeiter aus Werne: Berufung verworfen, Bewährungsstrafe steht
Zeugin im Tierqäuler-Prozess: „Herr Mecke ist kein guter Mensch“