Der Deutsche Wetterdienst warnt für große Teile von Deutschland vor starkem Schneefall und Glatteis auf den Straßen. Auch NRW ist betroffen. Müssen Kinder in so einem Fall überhaupt zur Schule? Ist die Schulpflicht aufgehoben? Wer entscheidet über Distanzunterricht? Hier gibt es die Antworten zur Rechtslage.
Wer entscheidet über Präsenzunterricht?
Bei einer Unwetterlage entscheiden die Bezirksregierungen in NRW nach Rücksprache mit dem Bildungsministerium in Düsseldorf, ob der Schulweg zu gefährlich wird und der Unterricht digital stattfindet oder durch Aufgaben zu Hause kompensiert wird. Am 17. Januar 2024 nutzen mehrere Regierungsbezirke die Regelung für betroffene Landkreise. Wichtig: Schüler haben zwar keine Schule in Präsenz, haben aber nicht automatisch Freizeit.
Welche Rolle spielt der Deutsche Wetterdienst (DWD)?
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor extremen Witterungsverhältnissen. Zu diesen Unwetterereignissen zählen:
- (extrem) heftiger Starkregen
- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen
- schwere bis extreme Gewitter, eventuell mit extremen Orkanböen/Starkregen
- (extrem) starker Schneefall, eventuell mit Verwehungen
- Glatteis
Solche Meldungen sind Grundlage für weitere Entscheidungen durch die Bezirksregierung auf Basis des sogenannten Unwetter-Erlasses in NRW.
Kann auch das Ministerium für Schule und Bildung entscheiden?
Ja, das ist möglich, aber dann muss die Unwetterlage das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen betreffen. In so einem Fall kann in ganz NRW der Präsenzbetrieb ruhen. Oberste Priorität habe die Unversehrtheit der Jugendlichen.
Was dürfen Eltern entscheiden?
Der „plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs“, wie es im Runderlass des Schulministeriums heißt, kann auch ein unvorhersehbarer Grund dafür sein, dass die Eltern morgens selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Volljährige Jugendliche dürfen demnach selbst entscheiden. Die Wetterereignisse können lokal schließlich sehr unterschiedlich ausfallen. Eltern haben die Pflicht, die Schule so schnell wie möglich zu informieren.

Was darf die Schule entscheiden?
Auch die Schule darf bei extremen Witterungsverhältnissen freigeben. Der Erlass schildert zwar konkret das Vorgehen bei Hitzefrei, das Ministerium schreibt aber auch, dass die Regelung auf andere extreme Witterungsverhältnisse wie Glatteis und Sturmwarnungen anwendbar ist.
Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler doch an der Schule ankommen?
Dazu heißt es beim Schulministerium: „Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebes nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Alle Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten.“