Silvester steht vor der Tür und die Vorfreude einiger Feuerwerks-Begeisterten steigt. In den letzten Jahren hat sich durch die Corona-Pandemie auch die Art und Weise, wie das neue Jahr begrüßt wird, verändert. So galt in den letzten beiden Jahren in Schwerte ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern.
2021 waren unter anderem nur Treffen mit maximal zehn geimpften und genesenen Personen erlaubt. In diesem Jahr darf aber wieder geböllert werden, Clubs haben geöffnet und es werden keine Corona-Tests mehr benötigt.
Regeln in Schwerte
Dennoch gelten weiterhin bestimmte Regeln, an die man sich am 31. Dezember halten muss. „In der Stadt Schwerte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern erlassen worden sind“, so die Stadt. Dazu gehören laut Paragraf 23 des Sprengstoffgesetzes das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen.
Spezielle Verbotszonen habe die Stadt Schwerte allerdings nicht ausgewiesen. Ein öffentliches Feuerwerk wird es laut dem Stadt-Pressesprecher ebenfalls nicht geben. Stattdessen empfiehlt die Stadt, sich an einen gewissen Umgang im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern zu halten und gibt allgemeingültige Tipps der Freiwilligen Feuerwehr Körzendorf weiter.

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollte auf das BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung) für einen verlässlichen Sicherheitsstandard geachtet werden. Das Prüfzeichen schütze aber nicht, wenn mit den Silvesterartikeln leichtsinnig hantiert würde, ein fehlerhafter Umgang oder „Basteleien“ gemacht würden.
Feuerwerkskörper sollten nie in der Hand behalten werden. Stattdessen sollten sie nur mit ausgestrecktem Arm angezündet und sofort Sicherheitsabstand eingenommen werden. Kleidungsstücke aus Kunststoff können sonst leicht Feuer fangen. Auch sollten sogenannte „Versager“ (Raketen, die nicht gezündet sind) niemals ein zweites Mal gezündet werden.
Worauf beim Anzünden von Feuerwerkskörpern und Wunderkerzen auch geachtet werden sollte, sei die Ausrichtung der Flugbahn, sodass keine Personen, Tiere oder Gegenstände getroffen werden können. Auf Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und Tore eingedrungene Feuerwerkskörper seien jedes Jahr die Ursache für verheerende Brände.
Außerdem sollte auf die Altersangaben auf den Feuerwerkskörpern, zu starken Wind, wegen eines möglichen Abdriftens und brennbare Gegenstände in der Nähe (zum Beispiel Mülltonnen) geachtet werden.
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