Bei einer Verhandlung am Amtsgericht in Unna trafen zwei Konfliktparteien aufeinander, die in Opherdicke übel aneinander geraten sind. Der Angeklagte aus Fröndenberg hatte eine Hantel dabei, um seine Sicht der Dinge zu beweisen. © Gene Jeter
Streit eskaliert
Kurioses Beweismittel: Angeklagter mit 36-Kilo-Hantel im Gerichtssaal
Nachdem ein Streit nahe einer Opherdicker Pizzeria eskaliert ist, trafen sich die Konfliktparteien nun vor Gericht wieder. Der Angeklagte aus Fröndenberg hatte eine unkonventionelle Requisite dabei.
Ein Auto, das die Einfahrt zu einer Garage in Holzwickede blockierte, mündete in einem Disput, dem nun ein Verfahren folgte. Vor dem Amtsgericht Unna stand es Aussage gegen Aussage, es wurden vier Verhandlungstage benötigt und etliche Zeugen gehört. Und es gab außergewöhnliche Momente.
Das Ganze nahm seinen Lauf am 26. Januar 2020. Eine Familie aus Fröndenberg traf sich zum Essen in einem Lokal in Holzwickede. Der Sohn der Familie parkte seinen Wagen so, dass Anwohner nicht mehr aus der Garage fahren konnten. Das sorgte später für Streit, als die Anwohner und der junge Fröndenberger (24) aufeinandertrafen und gipfelte letztlich in einer Auseinandersetzung direkt vor der Wohnungstür der Garagenbesitzer.
Dort, so schilderten es die Anwohner später, standen plötzlich der Vater der Fröndenberger Familie, sein Sohn, die Tochter und eine Freundin. Der Vater (49) habe die Anwohnerin gewürgt und weggestoßen, so dass sie gegen die Tür geprallt sei, die dabei aus einer Angel gerissen worden sei. Auch habe er den Mann gewürgt, gegen eine Wand gedrückt. Darüber hinaus war von Schlägen die Rede. Der Sohn habe dabeigestanden und ermutigend gegrinst.
Vater behauptet, dass er sich Sorgen um seinen Sohn gemacht hat
Von Beginn an, also direkt nach dem Zwischenfall, beschrieben Vater und Sohn den Ablauf gänzlich anders. Demnach sei der Vater schon vorgefahren, habe dann aber einen Anruf von der Tochter erhalten, die Angst um ihren Bruder gehabt habe. Deshalb sei er zurückgekehrt, habe den Sohn nicht gefunden, Geschrei aus dem Haus der Anwohner gehört, habe Angst bekommen.
Er habe das Haus über die geöffnete Haustür betreten, sei die enge Treppe hinaufgegangen und dann habe schon der Mann vor ihm gestanden, habe gebrüllt und sei ihm immer nähergekommen. Sein Sohn sei derweil mit den jungen Frauen aufgetaucht. Sie hätten hinter ihm auf der Treppe gestanden.
Er habe dem Anwohner nicht den Rücken zukehren wollen, habe befürchtet, die Treppe hinunterzustürzen und vielleicht alle anderen mit sich zu reißen. Also habe er den Mann beiseitegeschoben. Mehr nicht. Dann sei die Frau auf ihn zugekommen. Sie habe er weggestoßen. Von Würgen und Schlägen wollten sie nichts hören.
Im Frühjahr begann der Prozess gegen die 49- und 24-jährigen Fröndenberger. Während sie bei ihrer Version blieben, dachten die Anwohner aus Holzwickede nicht daran, ihre Vorwürfe zurückzunehmen. Die Frau sprach davon, im eigenen Haus überfallen worden zu sein und ihr Mann gab an, dass ihn das Ganze belaste. Und die Kinder, die in dem Moment hinter der Tür gewesen seien, litten noch immer unter Albträumen.
Angeklagter bekommt eine Geldstrafe
Derweil bestätigten Zeugen aus den Reihen der Angeklagten deren Schilderung. Um seine Unschuld zu beweisen, legte der Vater sogar das Ergebnis eines Lügendetektortests, den er freiwillig machte, vor. Auch trug er eine 36 Kilo schwere Hantel in den Saal – zum Beweis der Tatsache, dass es ihm mit einer Hand gar nicht möglich sei, eine 100-Kilo-Person zu heben.
Die Verteidiger hatten keine Zweifel an der Unschuld ihrer Mandanten, befanden vielmehr die Anwohner für unglaubwürdig, verwiesen auf unterschiedliche Aussagen bei der Polizei und vor Gericht. Sie gingen von Notwehr aus, beantragten Freisprüche. Die Richterin sah es anders. Sie war davon überzeugt, dass der Vater das Haus betrat, den Anwohner packte und gegen eine Wand drückte, die Frau zudem wegstieß.
Sie wertete das Ganze nicht als Notwehr, sondern als Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch und verurteilte den Mann mit Vorbelastungen zu 100 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe. Der Sohn wurde wegen psychischer Beihilfe zur Körperverletzung und Hausfriedensbruchs zu 35 Tagessätzen à 60 Euro Geldstrafe verurteilt.
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