Holzwickeder (33) will Gewalt rechtfertigen: „Ich würde niemals ohne Grund...“

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Holzwickeder (33) will Gewalt rechtfertigen: „Ich würde niemals ohne Grund...“

dzBei Beziehungsstreit oft betrunken

Wenn fast jeder Streit übel endet: Ein Paar aus Holzwickede traf jetzt vor Gericht aufeinander. Ein 33-Jähriger war wegen Gewaltausbrüchen angeklagt, von denen auch die gemeinsame Tochter nicht verschont blieb.

Holzwickede

, 26.02.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ohne Rücksicht auf Verluste wurde ein Holzwickeder im Streit mit seiner Freundin offenbar gewalttätig – vor den Augen ihrer kleinen Tochter. Vor Gericht sprach der 33-Jährige nun davon, sich nur gewehrt zu haben. Überzeugen konnte er nicht.

Aneinander gerät das Paar augenscheinlich des Öfteren und dabei scheint sein Alkoholkonsum eine wichtige Rolle zu spielen. Am Abend des 11. August eskalierte ein Disput, als der 33-Jährige, seine Partnerin und deren Tochter (2) im Auto saßen. Laut Anklage versetzte der Holzwickeder der Frau einen Faustschlag ins Gesicht, lief hinter ihr her, als sie ausstieg, und überschüttete sie und das Kind auf ihrem Arm mit Bier.

„Zu diesem Streit hätte es natürlich nicht kommen dürfen“, erklärte der 33-Jährige, in seinem Prozess vor dem Amtsgericht Unna. Aber einen Faustschlag habe es nicht gegeben. Vielmehr sei es zu einem Gerangel gekommen und dabei habe sie auch „einen mitgekriegt“.

„Es kann dafür keinen Grund geben“

„Ich liebe meine Freundin. Ich habe mich nur zur Wehr gesetzt und dabei muss es passiert sein.“ Und das mit dem Bier habe er auch nicht gewollt, es sei nur eine Art Abwehrreaktion gewesen, nachdem sie ihm Energy-Drink ins Gesicht gekippt habe. „Ich weiß, dass das nicht richtig war.“ Ein Aggressionsproblem, so versicherte er auf Nachfrage, habe er bestimmt nicht. Sie habe ihn provoziert. „Ich würde niemals ohne Grund…“ Der Richter fiel ihm ins Wort: „Es kann dafür keinen Grund geben.“

Die Betroffene wurde gehört und sie, eine 31-Jährige aus Holzwickede, bestätigte den Vorwurf und bezeichnete das Geschehen an dem Abend als „einen von tausend Vorfällen“. Immer, wenn es Ärger gebe, stehe ihr Freund unter Alkoholeinfluss. Seine Einlassung entlockte ihr ein bitteres, wütendes Lachen. „Ist das Dein Ernst?“ Der Angeklagte trinke ständig, habe ein handfestes Problem und benötige eine Therapie.

Zuletzt habe er ihr einen Tag vor Heiligabend fast die Nase gebrochen. Er blieb bei seiner Version und fragte, ob er ein schlechter Mensch sei. Ihre Antwort fiel kurz und schonungslos aus: „Ja, was Du alles getan hast, das tun nur schlechte Menschen.“

Letztlich zeigte der 33-Jährige doch noch einen Funken Einsicht und sprach davon, dass sich etwas ändern müsse – auch in Sachen Alkohol. „Ich will diese Frau nicht verlieren“, betonte er. Der Richter insistierte – auch mit Blick auf das kleine Mädchen als Mitgeschädigte: „Es gibt eine Grenze. Und die ist hier weit überschritten. Ganz, ganz weit.“ Bei der Tat handele es sich um Körperverletzung und nicht um Notwehr. Folge: drei Monate Haft mit Bewährung, 250 Euro Geldbuße und eine Therapieauflage.