
Erstmal schauen, was woanders passiert: Diesen Luxus darf sich Holzwickede erlauben, wenn es darum geht, innerhalb der Grundsteuer B unterschiedliche Hebesätze für Privat- und Gewerbeeigentum einzuführen. Die Gemeinde hat bekanntlich finanzielle Reserven, um ein Minus in den Haushaltsplanungen mindestens mal noch im kommenden Jahr problemlos auszugleichen.
Dann lässt sich mit Erkenntnissen rund um die Grundsteuerreform sinnvoller und vor allem bestenfalls auch rechtssicher entscheiden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist es nämlich hanebüchen, wie die Landesregierung mit den Unwägbarkeiten der neuen Grundsteuererhebungen umgeht.
Nachdem sich abzeichnet, dass die neuen Berechnungen Privatgrundstücke mehr belasten als Gewerbegrundstücke, hat der Landtag erst im Juli ein Gesetz verabschiedet, das differenzierte Hebesätze ermöglicht. So ließe sich die Differenz ausgleichen. Ein Rechtsgutachten des Städtetags NRW warnt allerdings vor der Anwendung, da das Gesetz verfassungsrechtlich angreifbar sei. Unternehmen könnten gegen Kommunen klagen. Angenommen, ein globaler Logistikriese wie die Rhenus Gruppe mit Sitz im Eco Port würde deswegen die Gemeinde verklagen. Wenn ich wetten müsste: Ich wüsste, auf wen ich in diesem juristischen Ringkampf setzen würde.