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Frühlingsmarkt und Maskenpflicht: Wo am Sonntag das Hausrecht gilt
Verkaufsoffener Sonntag
Der Frühlingsmarkt könnte so etwas wie ein Härtest werden: Just am 3. April fallen nämlich in NRW die Corona-Beschränkungen weitgehend weg. Die Veranstalter wappnen sich – trotz Unverständnis auf Besucherseite.
Norbert Muczka hat es in diesen Tagen schon erlebt: „Manche werden richtig böse“, berichtete der Sprecher des Kettenschmiedemuseums am Montag. Worum es ging: Ob man auf seinem Hausrecht bestehen und eine Maske verlangen darf.
Das Team der Ehrenamtlichen des Museums hat sich dafür ausgesprochen. Daher wird es zum Saisonauftakt, der mit dem Frühlingsmarkt zusammenfällt, weiterhin Vorgaben für den Zutritt geben.
„Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch“, so Norbert Muczka. Neben der Maskenpflicht wird es am Eingang eine Zählkontrolle geben. Maximal 20 Personen sollen sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten.
Zwei Jahre Coronavirus
„Wir sind nicht mehr die Jüngsten und machen das auch zum eigenen Schutz“, bittet Muczka um Verständnis, „wir wollen es nicht herausfordern“. Man werde zunächst auch nur sonntags öffnen. „Wir wissen nicht, wohin die Zahlen gehen.“
Auch in der Kulturschmiede, wo Jochen von Nathusius und der Heimatverein zu einem Bücherflohmarkt einladen, wird die Maskenpflicht gelten.
Claudia Meier, 2. Vorsitzende des Werberings, der den verkaufsoffenen Sonntag am 3. April organisiert, tendiert für ihre Boutique ebenfalls zur Maskenpflicht. Auch die Geschäftsleute können trotz wegfallender Vorschriften ihr Hausrecht anwenden.
Geboren 1972 in Schwerte. Leidenschaftlicher Ruhrtaler. Mag die bodenständigen Westfalen. Jurist mit vielen Interessen. Seit mehr als 25 Jahren begeistert an lokalen Themen.
