
© Peter Bandermann
Hass-Parolen: Urteil aus Münster ist wegweisend für den Umgang mit der Partei Die Rechte
Nazi-Partei
Hass-Parolen gegen Israel, Gewaltbereitschaft und Hang zur Selbstjustiz: Das Oberverwaltungsgericht Münster attestiert der Partei Die Rechte ein Bedrohungs-Potenzial. Das wird Folgen haben.
Ihre Mitglieder sind wegen Gewaltstraftaten und Propagandadelikten vorbestraft, sie selbst zieht Hass-Kriminelle an: Die Neonazi-Partei „Die Rechte“ stellt ihre Feindbilder öffentlich zur Schau und benutzt dafür Propaganda-Methoden aus dem Nationalsozialismus. Das zeigte sich auch im Europawahlkampf 2019, als „Die Rechte“ Wahlplakate mit Aussagen wie „Israel ist unser Unglück“ oder „Wir hängen nicht nur Plakate“ aufgehängt hat.
Abwandlung einer Hassparole
Plakate mit dieser Botschaft hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verboten. Dagegen war „Die Rechte“ vors Oberverwaltungsgericht gezogen. Und scheiterte erneut: Am 23. Mai befand der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts: Die Aussage „Israel ist unser Unglück“ sei eine „bloße Abwandlung“ der in der NS-Zeit propagierten Hassparole ,Juden sind unser Unglück‘“. Es handele sich dabei nicht um eine Kritik am Staate Israel, sondern um eine „gegen die jüdische Bevölkerung als solche gerichtete Aussage.“
Auch die Werbetafel mit der Aufschrift „Wir hängen nicht nur Plakate“ beanstandeten die Richter. Sie sei „Kundgabe der Gewaltbereitschaft oder auch als Ankündigung von und Bereitschaft zur Selbstjustiz zu verstehen“.
Grenzen der Meinungsfreiheit
Der auf drei Seiten zusammengefasste Beschluss weist das verbal-aggressive Auftreten der Rechtsextremisten damit in die Schranken. Parteien und Personen dürfen politisch oder privat zwar auch provozieren und dafür den Artikel 5 des Grundgesetzes, also die Meinungsfreiheit, beanspruchen. Doch der Artikel 5 setzt Grenzen. Die rechtsextreme Partei musste die Hass-Plakate vor einem Aufmarsch in Hörde abhängen.
Der Landesverband der zehn jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hatte das Urteil aus Münster mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und hofft, dass es die Justiz allgemein „ermutigt“, den grassierenden Antisemitismus strafrechtlich zu bekämpfen.
Das Urteil ist eine wichtige Vorlage auch für die Dortmunder Polizei. Sie kann es bei Kundgebungen und Aufmärschen in ihre Verbots- und Auflagenbescheide aufnehmen und die vorläufige Bewertung der Richter in Münster auf vergleichbare Propaganda-Taten anwenden.
Der Beschluss der Verwaltungsrichter bezieht sich nur auf die Wahlkampfplakate. Auf ihrer Internetseite verbreitet die Partei die Hass-Propaganda weiter: Zu sehen ist dort weiter die „bloße Abwandlung“ von Propaganda aus der NS-Zeit.
Jahrgang 1967, geboren in Barop. Aufgewachsen auf einem Sportplatz beim DJK TuS Körne als Torwart. Lebt jetzt im Loh. Fährt gerne Motorrad. Seit 1988 bei den Ruhr Nachrichten. Themen: Polizei, Feuerwehr und alles, was die Großstadt sonst noch so hergibt. Mag multimediales Arbeiten. 2015 ausgezeichnet mit der "Goldenen Viktoria" für Pressefreiheit.
