Felix Pohl ist sichtlich stolz darüber, was er und sein Team in den vergangenen zwei Jahren am Dortmunder Hafen auf die Beine gestellt hat, Stück für Stück. Gerade die liebevoll zusammengebauten Sitzgelegenheiten im „Hafengarten“ an der Kanalstraße versprühen einen Industrie- und DIY-Charme.
Doch nun hat der Betreiber die Gewissheit, dass die Hafenkombüse mitsamt dem Garten im nächsten Jahr dicht sein wird. Denn am Donnerstag (14.12.) trudelte bei ihnen ein Schreiben ein. Der Inhalt: Zum 1. Januar 2024 wird der Pachtvertrag der Hafenkombüse gekündigt.

Dabei habe noch zu Beginn des Jahres 2023 in Aussicht gestanden, dass ihnen ein privater Pächter den Laden bzw. die Fläche verkaufen wolle, so die Betreiber. Falls es bei der Kündigung bleibe, stünden auch die Mitarbeiter des Betriebs zum Jahresbeginn ohne Job da.
"Es fühlt sich falsch an“
Umso größer ist der Frust in der Gastronomie: „Es fühlt sich falsch an“, so Felix Pohl. „Ich will niemandem etwas ankreiden. Aber wir brauchen eine Erklärung, warum die Kunden bald vor geschlossenen Türen stehen.“ Über die Hintergründe der plötzlichen Pachtkündigung könne er letztendlich nur spekulieren.
Über Kundenzuspruch konnten sie sich jedenfalls nicht beschweren in der Hafenkombüse, wo sie erst im Sommer 2021 ein frisches Konzept entwickelt hatten. Auch an diesem frühen Dienstagnachmittag ist der Laden voll. Trotzdem stellen die Betreiber klar, dass es finanzielle Herausforderungen gegeben habe: „Der Pachtvertrag ist sehr teuer und wir durften keine Veranstaltungen machen“, so Pohl. „Und nur als Imbiss lässt sich das nicht finanzieren.“
„Ich glaube an eine Lösung“
Doch warum war es nicht möglich, Veranstaltungen in der Hafenkombüse zu organisieren? Hier komme laut Pohl die Dortmunder Hafen AG ins Spiel: „Sobald ich Veranstaltungen gepostet habe, wurde ich vorgeladen“, erzählt er. „Kunst und Kultur ist nicht gewollt im Industriegebiet.“
Von der Pressestelle der Hafen AG heißt es dazu am Mittwoch auf Anfrage: „Die in den 90er-Jahren getroffene Entscheidung, im Industriegebiet eine Gaststätte als Ausnahme zuzulassen, geht darauf zurück, eine ortsnahe Versorgung von Hafenarbeitern zu begünstigen und fällt in eine Zeit, als es im direkten Umfeld wenig Verpflegungsmöglichkeiten gab. Der Nutzungszweck ‚Eventgastronomie‘ oder einen ‚Ort für Kulturveranstaltungen‘ anzubieten, ist nicht Teil der Ausnahme und kann somit auch kein Vertragsgegenstand sein.“
Pohl und sein Team sind derweil weiter davon überzeugt von ihrem Projekt. „Wir wollten diese Begegnungsstätte schaffen. Denn hier sprach der Punker mit dem Bänker“, so Pohl. „Ich habe Hoffnung, dass es weitergeht. Ich glaube an eine Lösung.“
Das sagt der Hafen
Die Aussichten, dass diese Lösung genau am jetzigen Standort gefunden wird, sind allerdings nicht besonders groß. Denn vom Hafen heißt es: „Es steht dem Pächter jederzeit frei, sein Konzept zum Beispiel in der nahegelegenen Speicherstraße umzusetzen. Dort sind in den vergangenen Jahren vorhandene Hafenindustrieflächen unter anderem zugunsten der Entwicklung von Kultur, Freizeit und Gastronomie unwiederbringlich verloren gegangen.“
Im Weiteren wolle man „die verbleibenden Logistik- und Industrieflächen im Kerngebiet des Dortmunder Hafens, die anders als in den 90er-Jahren im gesamten Ruhrgebiet äußerst rar geworden sind, nun im Sinne des Güterverkehrshafens Dortmund zukunftsfähig weiterentwickeln“.
Die Pressestelle weist zudem daraufhin, dass die Dortmunder Hafen AG zwar in den Fall eingebunden war, die Kündigung jedoch seitens eines Erbbaurechtsnehmers als Verpächter ausging. „Mit Herrn Pohl als Pächter hat die Dortmunder Hafen AG kein Vertragsverhältnis. Wir können dessen Enttäuschung nachvollziehen, respektieren aber die Rechte des Erbbaurechtsnehmers.“
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel ist erstmals am 19.12.2023 erschienen. Wir haben ihn am 20.12.2023 um ein Statement der Dortmunder Hafen AG aktualisiert.
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