Was ist im Kampf gegen Karies erlaubt? Ist es ausreichend, dass Eltern nur über einen Besuch des Gesundheitsamts in der Schule ihrer Kinder informiert werden? Oder müssen die Erziehungsberechtigten dem ausdrücklich zustimmen?
Diese Fragen wirft ein Vater auf, dessen Kind an der Grundschule Lichtendorf in Sölderholz Anfang September 2023 zahnärztlich untersucht wurde. „Die Untersuchung geschah ohne die Einwilligung der Eltern“, schreibt der Erziehungsberechtigte unserer Redaktion. Ein Einverständnis sei nicht eingeholt worden, die Eltern seien auch nicht informiert worden.
„Aus meiner Sicht verstößt das gegen die Datenschutzgrundverordnung und stellte eine Misshandlung Minderjähriger dar“, empört sich der Vater. Diese Untersuchungen fänden im ganzen Stadtgebiet statt. Die Daten würden in einem Laptop gespeichert - „auch diese digitale Speicherung ist nicht abgesprochen“.
Auf gesetzlicher Grundlage
Es handelt sich bei diesen Untersuchungen nicht um die Schuleingangsuntersuchungen, zu denen Grundschüler gerade ins Gesundheitsamt am Hohen Wall eingeladen werden. Sondern es sind zahnärztliche Reihenuntersuchungen, die gerade stattfinden.
„Diese Untersuchungen sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Da es sich um eine gesetzliche Pflichtuntersuchung handelt, ist eine Einwilligung der Eltern nicht notwendig“, erläutert Anke Widow, Sprecherin der Stadt Dortmund, auf Nachfrage unserer Redaktion.

Das Gesundheitsamt führt diese Untersuchungen auf gesetzlicher Basis durch - und zwar gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW und den Regelungen zur Schulgesundheit im NRW-Schulgesetz.
„Im Rahmen dieser Reihenuntersuchungen werden in diesem Schuljahr etwa 30.000 Schülerinnen und Schüler in Dortmund untersucht. Durch diese reinen Vorsorgeuntersuchungen können Krankheiten und Fehlentwicklungen bereits früh erkannt werden. Im Anschluss an die Untersuchung erhält jedes Kind ein Schreiben für die Eltern über Behandlungsbedarfe und -empfehlungen.
Um mögliche Stigmatisierungen in den Klassen zu vermeiden, erhalten auch Kinder ohne Behandlungsbedürftigkeit so einen Brief“, erklärt Anke Widow.
Die Eltern seien von den Schulen über die Termine informiert worden. Die Klassenlehrer sind auf die pädagogische Vorbereitung der Untersuchung hingewiesen worden. „Für die Untersuchungen gilt die ärztliche Schweigepflicht. Das Gesundheitsamt verarbeitet nur unbedingt erforderliche personenbezogene Daten. Diese Erhebungen dienen auch der Feststellung von gesundheitlichen Entwicklungsverläufen. Die Befunde werden anonymisiert für statistische Aufbereitungen erfasst“, sagt Anke Widow.
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