Ärger nach Wärmepumpen-Einbau Zähler für verbilligten Strom war monatelang nicht einsatzbereit

Ärger nach Wärmepumpen-Einbau in Eving
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Michael Bellwinkel und Cornelia Pape haben sich das Ziel gesetzt, ihren CO2-Fußabdruck zu verringern. Beide entschieden sich dafür, eine Wärmepumpe in ihrem Haus einzubauen, um kein Gas zum Heizen verbrennen zu müssen. Beide ahnten aber auch nicht, dass damit eine lange, wie stressige Hängepartie begann.

Doch der Reihe nach: Bereits zum Jahresbeginn klärten sie mit dem Netzbetreiber Donetz und dem Stromversorger EWS Schönau ab, dass die Wärmepumpe auch mit Wärmepumpenstrom betrieben werden kann. Dieser ist billiger. Die Abrechnung muss aber über einen zweiten, speziellen Stromzähler erfolgen - ähnlich wie bei Nachtspeicheröfen.

Im Sommer schloss ein Elektriker die erforderliche Anlage im Keller von Bellwinkel und Pape an. An der Adresse in Eving können damit gleich zwei Haushalte versorgt werden.

Bellwinkels Wärmepumpe ist Gegenstands des Ärgers
Bellwinkels Wärmepumpe ist Gegenstands des Ärgers. © Benjamin Trilling

Anfang Juli erhielt der Elektriker zudem die erforderlichen Stromzähler für die Ermittlung des Stromverbrauchs der Pumpe - einer für jeden angeschlossenen Haushalt. Diese wurden Anfang Juni eingebaut - und Netzbetreiber Donetz wurde darüber ordnungsgemäß informiert, so Bellwinkel. Doch dann fing der Ärger an.

Warum die Brunnenstraße?

Bald kam die Nachricht, dass einer der beiden Zähler einer falschen Adresse zugeordnet worden sei: der Brunnenstraße, die in der Innenstadt-Nord liegt. Das erfuhr Michael Bellwinkel Mitte Juli aus der Korrespondenz mit Donetz. Er war verwundert: „Wir hatten nie was mit der Brunnenstraße zu tun“, berichtet der Dortmunder. „Es ist mir schleierhaft, wie das passieren konnte.“

Es konnte ihm auch keiner erklären, so Bellwinkel: „Keiner kann das sagen.“ Währenddessen konnte ihm sein Stromversorger, der EWS Schönau, immer noch nicht den Vertrag für den zweiten Zähler aushändigen, so Bellwinkel: „Wir brauchen einen zweiten Vertrag, aber den kriegen wir nicht, weil Donetz das nicht korrekt zugeordnet hat.“ Antworten auf entsprechende Nachfragen bei Donetz seien ausgeblieben - oder hätten lange auf sich warten lassen.

Kein anderer Netzbetreiber

„Wir laufen seit fünf Monaten hinterher, damit der Zähler zugeordnet wird“, beklagt Bellwinkel. „Man sollte erwarten, dass städtische Betriebe seine Kunden ordentlich bedienen.“ Aufgrund der Monopolstellung sei er auch von Donetz abhängig: „Die Zähler und Stromleitungen gehören alle ihnen“, sagt Bellwinkel. „Wir können ja nicht einfache einen anderen Netzbetreiber wählen.“

DEW21- (und damit auch Donetz-)Sprecher Ole Lünnemann erklärt den Vorfall so: „Im vorliegenden Fall wollte der Kunde ein neues Messkonzept installieren, wofür er zwei statt wie bisher einen Zähler benötigt: Einen, der den kompletten eingehenden Strom misst und einen, der nur den Stromverbrauch der Wärmepumpe misst.“

Leider sei es beim zweiten Zähler versäumt worden, ihn von seinem früheren Einsatzort Brunnenstraße abzumelden, s odass die Nummer immer noch der ursprünglichen Messtelle zugeordnet gewesen sei. Dadurch sei es zu Verzögerungen gekommen, durch die der zweite Zähler erst zum 29. September „abrechnungsfähig“ geworden sei. Lünnemann: „Dadurch konnte der Kunde erst verspätet die Verringerung der Netzentgelte geltend machen.“

Man wolle sich nun mit dem Kunden in Verbindung setzen, um einen finanziellen Ausgleich zu erzielen - denn bis zur Abrechnungsfähigkeit des zweiten Zählers ist auch für die Wärmepumpe der teurere, „normale“ Strom berechnet worden: „Allerdings war dem Kunden der Betrieb seiner Wärmepumpe während des gesamten Zeitraums möglich, da die Strombelieferung bei ihm nicht eingestellt wurde. Es handelte sich somit keineswegs um eine Verhinderung der Wärmewende, sondern um einen internen Verfahrensfehler, den wir bedauern und für den wir uns beim Kunden nur entschuldigen können“, so der Sprecher,

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